Aktionsplan Essen Inklusiv & Förderplan Essen Inklusiv

Aktionsplan Essen Inklusiv

Inklusion ein gesamtgesellschaftlicher Entwicklungsprozess, der nicht allein durch einzelne Maßnahmen erreicht werden kann. Vielmehr erfordert er ein dauerhaftes, strukturiertes und gemeinschaftliches Engagement aller relevanten Akteur*innen, von der Verwaltung über die Wohlfahrtspflege bis hin zu Vereinen, Initiativen und den Menschen selbst, die mit ihren Erfahrungen und Bedarfen maßgeblich zur Weiterentwicklung beitragen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) umzu-setzen, hat der Rat der Stadt Essen am 27. November 2019 beschlossen, den Aktionsplan Essen Inklusiv unter Federführung des Amts für Soziales und Wohnen weiterzuentwickeln und fortlaufend umzusetzen.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder des Aktionsplan Essen Inklusiv und beziehen sich zum Beispiel auf die Themen:

  • Bildung:
    • Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Bildungswesen
  • Barrierefreies Bauen und Wohnen:
    • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • Mobilität:
    • Barrierefreier Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • Kultur, Sport und Freizeit:
    • Aufbau von Tanz-, Musik- und Theaterprojekten, Ferienreisen, Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung
  • Arbeit und Beschäftigung:
    • Gleiches Recht auf Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Partnerschaft:
    • Partnerschaft und Elternschaft von Menschen mit Behinderungen
  • Gesundheit:
    • Gesundheit von Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen und Behinderungen

Entsprechend den Handlungsfeldern wurden Unterprojektgruppen eingerichtet, die sich in regelmäßigen Abständen treffen. Die Unterprojektgruppen setzen sich aus Vertreter*innen verschiedener städtischer Fachbereiche, der freien Wohlfahrtspflege und der Behindertenhilfe zusammen. Ergänzt werden die Arbeitskreise durch Mitglieder des Inklusionsbeirates sowie durch Menschen mit Behinderungen, die als Expertinnen*Experten in eigener Sache ihre Perspektiven einbringen. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung des Aktionsplans befassen sich die Unterprojektgruppen auch mit Anregungen aus den Sitzungen des Inklusionsbeirates.

Förderplan Essen Inklusiv

Am 28. September 2022 wurde auch der Förderplan Essen Inklusiv vom Rat der Stadt Essen beschlossen. Der Förderplan nimmt die Inhalte des Aktionsplans Essen Inklusiv als Struktur auf, um konkrete Projekte in den Stadtgebieten anzuregen und finanziell zu unterstützen.

Der Förderplan schafft auf Grundlage der Handlungsschwerpunkte des Aktionsplans eine verlässliche Struktur, um inklusive Projekte gezielt zu entwickeln und finanziell zu unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der freien Wohlfahrtspflege und der örtlichen Behindertenhilfe werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe umgesetzt. Seit seiner Einführung hat der Förderplan zahlreiche vielfältige Projekte ermöglicht und sich als wirksames Instrument zur Umsetzung des Aktionsplans Essen Inklusiv etabliert.

Bei der Antragstellung müssen die Kriterien des Förderplans beachtet werden. Anträge können per Post oder per Mail bei der Koordinierungsstelle Inklusion eingereicht werden.