Aktionsplan Essen inklusiv & Förderplan Essen inklusiv

Aktionsplan Essen inklusiv

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes erfolgt in Essen unter der Federführung des Amts für Soziales und Wohnen, die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen Inklusiv“.

In Kooperation mit verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und beteiligten Netzwerker*innen vor Ort sollen zu verschiedenen Handlungsfeldern Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden, um den Inklusionsprozess in Essen voranzutreiben. Durch die verschiedenen Handlungsfelder wird ein Großteil der inklusionsrelevanten Themen in Essen abgedeckt. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen inklusiv" zählt zu einer der wichtigsten Aufgaben des Amts für Soziales und Wohnen.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder des "Aktionsplan Essen inklusiv" und die damit einhergehenden Projekte beziehen sich zum Beispiel auf die Themen:

  • Bildung
    • Ausstattung der Schulen/ Kindergärten mit erforderlichen Hilfsmitteln und Angeboten
  • Barrierefreies Bauen und Wohnen
    • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • Mobilität
    • Barrierefreier Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • Kultur, Sport und Freizeit
    • Aufbau von Tanz-, Musik- und Theaterprojekten, Ferienreisen, Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung
  • Arbeit und Beschäftigung
    • Gleiches Recht auf Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Partnerschaft
    • Partnerschaft und Elternschaft von Menschen mit Behinderungen
  • Gesundheit
    • Gesundheit von Kindern und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen / Handicaps
    • Weiterentwicklung eines stadtweiten Netzwerkes für die Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern

Förderplan Essen inklusiv

Am 28. September 2022 wurde ebenfalls der "Förderplan Essen inklusiv" vom Rat der Stadt Essen beschlossen. Der Förderplan nimmt Handlungsschwerpunkte des "Aktionsplans Essen inklusiv" als Förderstruktur auf, um konkrete Projekte in den Essener Sozialräumen anzustoßen und finanziell zu unterstützen.

Bei Antragstellung sind die Kriterien des Konzeptes zum Förderplan zu berücksichtigen. Anträge können per Post oder per Mail bei der Koordinierungsstelle Inklusion eingereicht werden.

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