Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes erfolgt in Essen unter der Federführung des Amts für Soziales und Wohnen, die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen Inklusiv“.
In Kooperation mit verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und beteiligten Netzwerker*innen vor Ort sollen zu verschiedenen Handlungsfeldern Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden, um den Inklusionsprozess in Essen voranzutreiben. Durch die verschiedenen Handlungsfelder wird ein Großteil der inklusionsrelevanten Themen in Essen abgedeckt. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen inklusiv" zählt zu einer der wichtigsten Aufgaben des Amts für Soziales und Wohnen.