Inklusion ein gesamtgesellschaftlicher Entwicklungsprozess, der nicht allein durch einzelne Maßnahmen erreicht werden kann. Vielmehr erfordert er ein dauerhaftes, strukturiertes und gemeinschaftliches Engagement aller relevanten Akteur*innen, von der Verwaltung über die Wohlfahrtspflege bis hin zu Vereinen, Initiativen und den Menschen selbst, die mit ihren Erfahrungen und Bedarfen maßgeblich zur Weiterentwicklung beitragen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) umzu-setzen, hat der Rat der Stadt Essen am 27. November 2019 beschlossen, den Aktionsplan Essen Inklusiv unter Federführung des Amts für Soziales und Wohnen weiterzuentwickeln und fortlaufend umzusetzen.