Jeder Mensch, unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung, sollte die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die Stadtverwaltung Essen macht sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen auf den Weg, dieses Ziel zu erreichen und kommt damit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.