Inklusion bei der Stadt Essen

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung, die Möglichkeit haben sollte, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die Stadtverwaltung Essen beteiligt sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen daran, dieses Ziel zu erreichen. Hiermit kommt sie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nach. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen nutzen zu können.

Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertinnen*Experte in eigener Sache beraten und empfehlen können. Hierbei lautet das Motto "Nichts über uns ohne uns".

Am 29. November 2022 hat die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirates stattgefunden.

Aktionsplan Essen inklusiv & Förderplan Essen inklusiv

Um den Prozess der Inklusion umzusetzen, soll ein Handlungskonzept erstellt werden. In Kooperation mit der Stadtverwaltung, der freien Wohlfahrtspflege und Behindertenhilfe vor Ort sollen hierfür Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden.

In der Ratssitzung vom 27. November 2019 wurde die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen Inklusiv“ beschlossen.

2022 wurde der "Förderplan Essen inklusiv" beschlossen. Der Förderplan nimmt Handlungsschwerpunkte des "Aktionsplans Essen inklusiv" als Förderstruktur auf, um konkrete Projekte in Essen anzustoßen und finanziell zu unterstützen.

Koordinierungsstelle Inklusion

Die hauptamtliche Inklusionskoordination ist bei dem Amt für Soziales und Wohnen angegliedert. Sie ist die Ansprechstelle und das Bindeglied innerhalb der Stadt und für die Inklusionsbeauftragten in den Bezirken, die organisierte Selbsthilfe und für alle anderen Akteure. Informationen werden dort gesammelt und für alle zur Verfügung gestellt.

Inklusionsbeauftragte der Bezirke

Die Inklusionsbeauftragten sind Interessenvertreter für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen des jeweiligen Bezirks. Der oder die Inklusionsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und nimmt deren Interessenvertretung wahr. Die Verwaltungsbeauftragten sind Schnittstelle zwischen Bezirkspolitiker*innen und Verwaltung.

Geschäftsführung Inklusionsbeirat

Frau Koch, Eva
Frau Senkbeil, Vera
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Koordinierungsstelle Inklusion

Herr Josten
Herr Kömp, Tim
Frau Ufermann
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Geschäftsführung Inklusionsbeirat

Frau Koch, Eva
Frau Senkbeil, Vera
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Koordinierungsstelle Inklusion

Herr Josten
Herr Kömp, Tim
Frau Ufermann
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