Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung, die Möglichkeit haben sollte, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die Stadtverwaltung Essen beteiligt sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen daran, dieses Ziel zu erreichen. Hiermit kommt sie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nach. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen nutzen zu können.