Inklusion bei der Stadt Essen

Jeder Mensch, unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung, sollte die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die Stadtverwaltung Essen macht sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen auf den Weg, dieses Ziel zu erreichen und kommt damit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

Host Town Essen für die Special Olympics World Games 2023 in Berlin

Host Town Essen für die Special Olympics World Games 2023 in Berlin (mit Audiodeskription)

Aktionsplan Essen inklusiv & Förderplan Essen inklusiv

In Kooperation mit der Stadtverwaltung, der freien Wohlfahrtspflege und Behindertenhilfe vor Ort sollen Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden, um den Inklusionsprozess in Essen voranzutreiben und ein gesamtstädtisches Handlungskonzept zu erstellen.

In der Ratssitzung vom 27. November 2019 wurde die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen Inklusiv“ beschlossen.

2022 wurde der "Förderplan Essen inklusiv" beschlossen. Der Förderplan nimmt Handlungsschwerpunkte des "Aktionsplans Essen inklusiv" als Förderstruktur auf, um konkrete Projekte in den Essener Sozialräumen anzustoßen und finanziell zu unterstützen.

Koordinierungsstelle Inklusion

Die hauptamtliche Inklusionskoordination ist bei dem Amt für Soziales und Wohnen angegliedert. Sie fungiert als Ansprechstelle und Bindeglied, sowohl stadtintern, als auch für die Inklusionsbeauftragten der Bezirke, der organisierten Selbsthilfe und aller anderen Akteure. Informationen werden dort gebündelt und für alle zur Verfügung gestellt.

Inklusionsbeirat

Am 29. November 2022 hat die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirates stattgefunden.

Der Inklusionsbeirat zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten und empfehlen können - getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns".

Inklusionsbeauftragte der Bezirke

Die Inklusionsbeauftragten sind Interessenvertreter für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen des jeweiligen Bezirks. Der oder die Inklusionsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und nimmt deren Interessenvertretung wahr. Die Verwaltungsbeauftragten sind Schnittstelle zwischen Bezirkspolitiker*innen und Verwaltung.

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