Neuausrichtung der Inklusionsarbeit in der Stadt Essen

Für die Einrichtung des Inklusionsbeirats hat das Amt für Soziales und Wohnen in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen, Vertretern des Franz Sales Hauses, der GSE gGmbH, der Lebenshilfe Essen, dem Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit, der AG Soziales sowie der AG Wohlfahrt als Konzept ein Eckpunktepapier entwickelt, aus dem die Grundlagen für die Einrichtung des Inklusionsbeirates hervorgehen soll. Vorausgegangen war dem unter anderem eine nähere Betrachtung der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die es bereits in umliegenden Städten gibt.

Ziel des Inklusionsbeirates der Stadt Essen ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Essen zu beseitigen beziehungsweise zu verhindern und eine politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere soll sich der Inklusionsbeirat der öffentlichen, behindertenrelevanten Probleme annehmen und die Gesamtinteressen dieses Personenkreises im Sinne der UN-BRK vertreten. Zudem soll der Inklusionsbeirat künftig dem Rat der Stadt Essen, seinen Ausschüssen und der Stadtverwaltung Essen bei Fragen zur Inklusion fachlich beratend zur Seite stehen.

Die Zusammensetzung des Inklusionsbeirats soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expert*innen in eigener Sache beraten können.

Die durch den Rat der Stadt Essen beschlossene Satzung soll dem Inklusionsbeirat dabei als Arbeitsgrundlage dienen. Die Satzung konkretisiert die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Inklusionsbeirates sowie die Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt und der Verwaltung.

Die Satzung enthält vor allem Regelungen zu den Zielen und Aufgaben, den Rechten und Pflichten, der Zusammensetzung, der Wahl der Mitglieder und der Vorsitzenden, den Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Sitzungen, den Sitzungsgeldern und Verfügungsmitteln sowie Angaben zur Geschäftsführung.

© 2024 Stadt Essen