Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und anderen Gefahren ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Das Jugendamt Essen hat in einem Fachkonzept festgelegt, wie dieser Schutz erreicht werden soll.
Fachinformationen Soziale Dienste
Kindeswohlgefährdung
Kooperationsvereinbarungen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung
Die Jugendhilfe ist gesetzlich verpflichtet, mit freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zur Kooperation im Kinderschutz zu treffen.
Anonyme Fallberatung bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung (InsoFa)
Der Gesetzgeber möchte, dass die Institutionen, die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, qualifiziert und sicher mit diesen Hinweisen umgehen können. Dazu hat er das Jugendamt verpflichtet, ein entsprechendes Beratungsangebot vorzuhalten. Anspruch auf diese Beratung haben Träger der Jugendhilfe, Ärzte, Lehrer u.a. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auch alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Diese Beratung wird durch die sog. insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) geleistet. Sie zielt darauf, dass die anfragende Institution/Person Handlungssicherheit erlangt, wie mit den Hinweisen umzugehen ist. Die Beratung erfolgt ausschließlich anonym ohne Namensnennung der betroffenen Familienmitglieder. Es entstehen keine Kosten. Die Beratung erfolgt persönlich.
Webformular
Falls das Webformular einmal nicht funktionieren sollte, nehmen Sie bitte unter insofa@jugendamt.essen.de Kontakt zu uns auf. Bitte keinesfalls weitere Informationen zum Fall bzw. Daten des Kindes oder der Familie schicken. Wir melden uns bei Ihnen.
Fax-Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt durch institutionelle Kooperationspartner
Zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt steht ein Faxvordruck zur Verfügung. Als institutioneller Kooperationspartner nutzen Sie bitte immer diesen Vordruck. Träger der Jugendhilfe sind verpflichtet, zuvor eine eigene Gefährdungsschätzung unter Einbeziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) vorzunehmen. Anderen Institutionen (Schulen u.a.), die gesetzlich zur eigenen Gefährdungseinschätzung nicht verpflichtet sind, wird empfohlen, die anonyme Beratung vorab in Anspruch zu nehmen.
Fax-Vordruck
Sicheres Handeln im Kinderschutz
§ 72 a SGB VIII Verhinderung von sexueller Gewalt in Vereinen, Schulen, Heimen
Alle Menschen, die als Haupt-, Neben- oder Ehrenamtliche Kinder betreuen, benötigen erweiterte Führungszeugnisse. Damit soll verhindert werden, dass Personen, die aufgrund einer Sexualstraftat verurteilt wurden, in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Das Jugendamt ist gem. § 72a SGB VIII verpflichtet, dazu entsprechende Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe abzuschließen. Das Jugendamt Essen und der "Arbeitskreis Jugend Essen" (AKJ) stellen im Internet Informationen und Vordrucke zur Verfügung.
Zur Website des AKJ
Mit allen anderen Trägern der Jugendhilfe hat das Jugendamt eine Vereinbarung getroffen.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung
Die Jugendhilfe ist nach § 35a SGB VIII zuständig für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung festgestellt worden ist. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine körperliche und/oder geistige Behinderung haben, ist die Jugendhilfe noch nicht zuständig.
Die SGB VIII-Reform und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zielen perspektivisch auf eine Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe für alle, d.h. für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung, ab. Diese zukünftige Zuständigkeit kann jedoch nur durch ein entsprechendes Bundesgesetz entschieden werden. Die Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe ist für das Jahr 2028 geplant.
Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen der Stadt Essen lotsen und beraten anspruchsberechtigte junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten. Die vorliegende Arbeitshilfe ist eine Orientierungshilfe.