Grundstückseigentümern werden Auskünfte erteilt, ob die jeweiligen Grundstücke im Kataster als altlastverdächtige Fläche enthalten sind und ob möglicherweise weiterreichende Informationen vorliegen. Das Umweltamt benötigt je nach Sachlage verschiedene Unterlagen (Lageplan, eine genaue Grundstücksbezeichnung mit Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstück). Auch berechtigte Dritte können eine Auskunft erhalten, sollten dann jedoch eine schriftliche, formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers mitbringen.