Altlastenkataster - Begriffserklärung

Altlast

Von einer Altlast wird dann gesprochen, wenn durch entsprechende Untersuchungen festgestellt wird, dass eine Gefahr für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit vorliegt.

Altlastverdächtige Fläche

Bei allen anderen erfassten Flächen (nicht Altlasten) wird von einer altlastverdächtigen Fläche gesprochen, da hier nur der Verdacht besteht, dass es zu Verunreinigungen gekommen sein könnte und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen könnte.

Unter Altlasten und unter altlastverdächtigen Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte unterschieden.

Altablagerungen

Darunter versteht man

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, zum Beispiel Mülldeponien oder Boden- und Bauschuttdeponien
  • sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, wie Bergbauhalden, An- oder Aufschüttungen, die auch lediglich zum Zweck einer Geländeeinebnung entstanden sind

Altstandorte

Das sind sonstige ehemalige industriell genutzte Flächen wie zum Beispiel:

  • stillgelegte Zechen oder Kokereien
  • ehemalige Gaswerke
  • ehemalige Maschinenfabriken oder sonstige metallverarbeitende Betriebe
  • ehemalige chemische Betriebe (chemische Reinigungen)
  • ehemalige Kfz-Reparatur-Betriebe
  • ehemalige Tankstellen
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