Ermittlung und Erfassung der Altlasten

Zur Ermittlung und Erfassung von möglichen altlastverdächtigen Flächen werden bei der Stadt Essen systematisch historische Bauakten, Karten, Luftbilder und Adressbücher ausgewertet. Insbesondere an historischen Bauakten kann teilweise die Geschichte eines Grundstückes bis etwa 1880 zurückverfolgt werden. Des Weiteren ist anhand der Akten in der Regel sehr genau nachvollziehbar, wann welche Betriebe auf dem Grundstück ansässig waren.

Wird bei der Ermittlung festgestellt, dass auf dem Grundstück Betriebe ansässig waren, die mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen sind, und diese Betriebe inzwischen auch stillgelegt sind, wird das Grundstück als altlastverdächtige Fläche erfasst.

Die Ermittlung und Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und das Führen des Katasters ist eine gesetzliche Aufgabe, die ab 1988 im Landesabfallgesetz und ab 2000 im § 8 des Landesbodenschutzgesetzes geregelt ist.

Zweck

Die im Kataster vorhandenen Daten dienen überwiegend:

  • zur Gefahrenabwehr
  • der städtebaulichen Bauleitplanung und dem Grundstücksverkehr
  • den privaten Bauherren und Architekten
  • zur Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit bei Bürgern, Investoren, Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern

Da es für jeden Bauherrn oder Investor ratsam ist, sich vor Kauf eines Grundstückes oder einer weiteren Planung über das eventuelle Vorhandensein von Altlasten zu informieren, besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus diesem Kataster zu erhalten.

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