Umgang mit Altlasten

Aufgrund der im Kataster über altlastverdächtige Flächen gesammelten Daten werden durch externe Gutachter im Auftrag des Umweltamtes, Untere Bodenschutzbehörde, untersucht.

Städtische Grundstücke

Im Eigentum der Stadt befindliche Flächen werden vom Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde, durch einen eigenen Bohrtrupp sowie die städtischen Geologen untersucht. In einzelnen Fällen werden auch externe Gutachter beauftragt.

Private Grundstücke

Bei Grundstücken, die sich im privaten Besitz befinden, werden eventuell erforderliche Untersuchungen dem Eigentümer oder, falls noch ein Verantwortlicher des ehemaligen Betriebes greifbar ist, dem ehemaligen Betreiber aufgegeben. Gegebenenfalls werden solche Untersuchungen auch im ordnungsrechtlichen Zwangsverfahren durchgeführt.

Maßnahmen und Auflagen

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden dann weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt.

Zum Schutz der Bevölkerung/des Bauherren werden außerdem für sämtliche Bauvorhaben, die im Bereich von altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten durchgeführt werden, Auflagen durch das Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde erteilt.

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