Die Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Schritt, um Energie zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit den richtigen Förderprogrammen können Sie nicht nur Ihre Immobilie in Essen auf den neuesten Stand bringen, sondern auch finanziell profitieren. Dieser Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Schritte und zeigt Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können.
1. Ziele klären und Beratungsangebote nutzen
Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, ist es wichtig, Ihre Ziele zu definieren. Möchten Sie Energie sparen, den Komfort erhöhen oder CO2 reduzieren? Sammeln Sie erste Ideen und Prioritäten. Der KlimaTreff der Stadt Essen bietet Orientierung und Unterstützung. Hier können Sie sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und erhalten Unterstützung bei der Planung Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Nutzen Sie diese Ressource, um sich über die neuesten Technologien und Methoden zu informieren, die Ihnen helfen, Ihre Ziele effizient zu erreichen. Die Förderlandschaft ist komplex, aber der KlimaTreff bietet kostenfreie Hilfe und Orientierung an. Vereinbaren Sie gleich hier einen Termin: www.essen.de/klimatreff
2. Verfügbare Förderprogramme
Bund
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung (Einzelmaßnahmen) - BEG EM
- Förderhöhe: Übersicht Förderhöhe BEG EM
- Bedingungen: Der Bauantrag des Wohngebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist erforderlich.
- Weitere Informationen: Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung (Effizienzhaus) - BEG WG
- Förderhöhe: Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
- Bedingungen: Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 85/Denkmal oder besser, bishin zum Effizienzhaus-Stufe 40. Förderung von Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist erforderlich.
- Weitere Informationen: KfW Förderprodukte
- Steuerliche Förderung Einkommenssteuergesetz (EStG) Paragraph 35c
- Förderhöhe: Bis zu 20% der Kosten, maximal 40.000 Euro Förderung über drei Jahre.
- Bedingungen: Förderung durch steuerliche Abschreibung.
- Weitere Informationen: EStG Parag. 35 c
Stadt Essen – zur Zeit durch Förderstopp ausgesetzt, Voraussichtliche Wiederaufnahme in
- Gebäudesanierung
- Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro pro Gebäude, mit Sozialbonus bis zu 14.000 Euro pro Gebäude, abhängig von der Art der Maßnahme z. B. Dämmung des Dachs: 60 Euro/m²), auch Eigenleistung möglich.
- Bedingungen: Maßnahmen müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
- Weitere Informationen: Stadt Essen Sanierungsförderung
- Photovoltaik
- Förderhöhe: Bis zu 4.000 Euro für Dach-PV-Anlagen und bis zu 5.750 Euro für Fassaden-PV-Anlagen, 150 Euro für Stecker-Solaranlagen.
- Bedingungen: Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
- Weitere Informationen: Stadt Essen Solarförderung
Land NRW
- Modernisierung von Wohngebäuden
- Förderhöhe: Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung, Barrierereduzierung und Modernisierung.
- Bedingungen: Einhaltung der baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Weitere Informationen: NRW.BANK Gebäudesanierung
- Gebäudeumbau, Modernisierung und Energietechnik (progres.nrw)
- Förderhöhe: Verschiedene Förderungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.
- Bedingungen: Förderung von oberflächennaher Geothermie, thermischen Solaranlagen und mehr.
- Weitere Informationen: progres.nrw
3. Energieberater einbinden
Ein Energieberater spielt eine zentrale Rolle bei der Planung, Umsetzung und Beantragung von Fördermitteln. Die Beratung kann bis zu 50% gefördert werden. Energieberater finden Sie unter Energie-Effizienz-Experten. Ein Energieberater hilft Ihnen nicht nur bei der Identifizierung der besten Sanierungsmaßnahmen, sondern unterstützt Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Dies stellt sicher, dass Sie die maximalen Förderungen erhalten und Ihre Sanierung kosteneffizient durchführen.
4. Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen
Ein Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) erstellt für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der eine schrittweise Umsetzungsstrategie vorsieht. Der iSFP ist optional bei Einzelmaßnahmen, aber Voraussetzung für den iSFP-Bonus (+5% Förderung auf viele Maßnahmen der BEG Förderung). Auch der iSFP selbst wird gefördert. Der iSFP bietet Ihnen eine klare Roadmap für Ihre Sanierung und hilft Ihnen, die Maßnahmen in einer logischen Reihenfolge zu planen, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Dies umfasst eine detaillierte Analyse Ihres Gebäudes und spezifische Empfehlungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
5. Fördermittel beantragen
Beantragen Sie Fördermittel vor der Beauftragung der Handwerker, zusammen mit Ihrem Energieberater. Es gibt verschiedene Förderprogramme wie KfW/BAFA, Landes- und Kommunalprogramme (siehe 2. Verfügbare Förderprogramme). Wichtig ist, die aufschiebende Bedingung der BEG-Förderung zu beachten, um weitere Förderungen nicht zu gefährden (BEG Förderung mit aufschiebender Klausel zuletzt beantragen). Die Beantragung von Fördermitteln kann ein komplexer Prozess sein, daher ist es ratsam, sich von Ihrem Energieberater unterstützen zu lassen. Dieser kann Ihnen helfen, die notwendigen Unterlagen korrekt auszufüllen und einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise zu Fördermitteln
- Grundprinzip: Förderantrag vor Beauftragung - bevor Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen oder Handwerker beauftragen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Förderantrag eingereicht und genehmigt wurde. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie die Förderung erhalten.
- Beratungsangebote frühzeitig nutzen: Nutzen Sie Beratungsangebote frühzeitig, um sicherzustellen, dass Ihre Sanierungsmaßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen und Sie die maximale Förderung erhalten.
- Vorleistung erforderlich bei Zuschuss-Förderungen: Bei einigen Förderprogrammen müssen Sie möglicherweise zunächst in Vorleistung treten. Stellen Sie sicher, dass Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Maßnahmen zu beginnen.
- Vergleichsangebote einholen: Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Handwerkern ein, um die besten Preise und Dienstleistungen zu erhalten. Dies hilft Ihnen auch, die Qualität der Angebote zu vergleichen und die beste Wahl zu treffen.
6. Maßnahme umsetzen
Nach der Förderzusage können Sie die Handwerker beauftragen und die Maßnahmen umsetzen. Ihr Energieberater kann die Qualitätssicherung übernehmen. Eine Baubegleitung kann sinnvoll sein, um die Qualität der Arbeiten sicherzustellen. Mehr Informationen zur Baubegleitung finden Sie hier. Baubegleitende Maßnahmen können mit 50% über die BEG EM gefördert werden.
7. Abschluss und Nachweisführung
Dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen und rufen Sie die Fördermittel ab. Planen Sie ggf. weitere Schritte aus Ihrem iSFP. Nach Abschluss der Maßnahmen ist es wichtig, alle durchgeführten Arbeiten genau zu dokumentieren. Dies umfasst:
- Die Sammlung von Rechnungen und anderen Nachweisen, die für die Abrechnung der Fördermittel erforderlich sind.
- Fotodokumentation von z. B. den gelieferten Dämmstoffpaketen mit Herstelleraufdruck und den Einbausituationen
Einladung zur persönlichen Beratung
Der gesamte Prozess, von der Klärung der eigenen Ziele über die Orientierung zu sinnvollen Maßnahmen bis hin zur Suche nach den geeigneten Förderprogrammen für die energetische Sanierung Ihres Wohnhauses, kann zunächst anspruchsvoll erscheinen. Als Bürgerin oder Bürger der Stadt Essen haben Sie jedoch die Möglichkeit, den KlimaTreff zu kontaktieren, um Unterstützung und eine erste Anlaufstelle zu erhalten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und begleiten Sie durch den Prozess der energetischen Sanierung, um Ihnen den Weg zu erleichtern und Ihre Fragen zu beantworten.