Der beschleunigte Ausbau der Solarenergienutzung ist wesentlich für das Erreichen der Klimaschutzziele. Aus diesem Grund hatte der Rat der Stadt Essen bereits im August 2021 ein Förderprogramm für Solaranlagen für Essener Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive der dazugehörigen Inbetriebnahme neuer Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 40 kWp, die ordnungsgemäß bei Bundesnetzagentur angemeldet sind.
Förderhöhe bei Photovoltaikanlagen: |
1 bis 2 kWp | 500 Euro |
über 2 bis 5 kWp | 750 Euro |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 Euro |
über 10 bis 40 kWp | 100 Euro je angefangener kWp |
Förderhöhe bei Solarthermischen Anlagen: |
Für Warmwasserbereitung | 700 Euro pauschal |
Für Warmwasserbereitung und Heizung | 1.000 Euro pauschal |
Photovoltaikanlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert.
Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern soll für Betreiber*innen folgender Bonus gewährt werden:
Neubau | 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Bestand | 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Die Fördersumme ist zunächst auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Sobald die Summe ausgeschöpft ist, können keine weiteren Fördermittel im entsprechenden Jahr mehr vergeben werden.
Seit April ist der Fördertopf erschöpft. Neue Anträge auf Förderungen können daher nicht mhr gestellt werden.
Das Sonderkreditprogramm der Sparkasse Essen ist jedoch weiterhin verfügbar, auch ohne Förderzusage durch die Stadt Essen.