Informationen für Verbraucher*innen

Wer kennt Sie nicht, die Alltagssituationen, in denen bei Ihnen als Verbraucher*in plötzlich Fragen auftreten? Ihr Sprössling hat Geburtstag. Dürfen Sie etwas Selbstgebackenes in die Schule oder in den Kindergarten bringen? Was müssen Sie beachten? Wie gehen Sie hygienisch mit Lebensmitteln um? Welche Kosmetika können Sie sicher benutzen? Sie haben etwas Verdorbenes gegessen oder ein Lebensmittel sieht irgendwie komisch aus. Wo finden Sie Gehör?

Verbraucherbeschwerde

Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst an den Betrieb wenden, bei dem Sie das Produkt gekauft oder verzehrt haben. Wenn Sie dort mit Ihrem Anliegen nicht weiterkommen, wenden Sie sich an uns.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite Verbraucherbeschwerde.

Für Eltern

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Speisen in die Kita oder Schule mitbringen, um Keime zu vermeiden

Manche Lebensmittel verändern sich unter bestimmten Einflüssen, wie zum Beispiel bei hohen sommerlichen Temperaturen, nicht ausreichender Kühlung oder bei nicht ausreichender Erhitzung und können dadurch der Gesundheit des Menschen schaden.

Gerade Kinder reagieren auf „verdorbene“ Lebensmittel besonders anfällig, da ihr Organismus noch nicht so kräftig ist wie bei einem Erwachsenen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie auf bestimmte Lebensmittel verzichten und gewisse hygienische Regeln beachten, wenn Sie Speisen für ihr Kind oder die Kita oder Schule zubereiten.

Lebensmittel können unerwünschte Keime, wie Bakterien und Schimmelpilze beinhalten. Auch Viren, wie beispielsweise der Norovirus, können über Lebensmittel von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Bakterien kommen überall vor und vermehren sich in der Regel bei Temperaturen zwischen 10°C und 60°C auf und in Lebensmitteln sehr schnell.

Das Besondere ist, dass wir sie häufig weder am Aussehen noch am Geruch oder Geschmack erkennen können. Einige Keime können Durchfall und Erkrankungen mit zum Teil schwerwiegenden Komplikationen verursachen. Es ist deshalb besonders wichtig, zu verhindern, dass diese krankmachenden Keime in unseren Speisen vorkommen.

Diese Speisen dürfen NICHT mitgebracht werden

• rohes Hackfleisch (z.B. Mett, Hackepeter, Tartar)
• streichfähige Rohwürste (z.B. Zwiebelmettwurst, Teewurst)
• Rohmilch und Vorzugsmilch
• nicht gereifte Rohmilchkäse und andere frische Rohmilchprodukte
• nicht ausreichend durchgegartes Fleisch
• nicht gegarte oder rohe Fischerzeugnisse (z.B. Räucherlachs, Graved Lachs, Sushi)
• Speisen mit rohem Ei (z.B. selbstgemachte Mayonnaise, Süßspeisen mit rohem Ei)
• Speiseeis, das schon angetaut war oder ist
• Speisen mit nicht durcherhitzten tiefgekühlten Beeren
• Honig oder Ahornsirup und damit hergestellte Speisen, denn darin könnten Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum enthalten sein. Babys im ersten Lebensjahr können dann am gefährlichen Säuglingsbotulismus erkranken. Auch Kochen und Backen zerstört die Sporen nicht.

Wichtige Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Weitere Informationen haben wir für Sie in dem nebenstehenden Dowloadbereich in einem Merkblatt zusammengefasst.

Straßen-, Pfarr-, Vereins- und Schulfeste

Sie gehören mittlerweile zu unserem täglichen Leben und haben immer Saison. Essen und Trinken spielt bei diesen Veranstaltungen eine wichtige Rolle. Selbst gebackene Kuchen, Salate, belegte Brötchen, Gegrilltes und andere Spezialitäten werden angeboten und verzehrt.

Bedenken Sie, dass Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln zu schweren Erkrankungen führen können. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, ist verantwortlich dafür, dass die Produkte einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich sind.

Damit Ihr Fest gelingt und Ihre Gäste die angebotenen Speisen und Getränke unbeschwert genießen können, sollten Sie unbedingt einige Hygieneregeln beachten.

Diese haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie in dem nebenstehenden Downloadbereich finden.

Hinweise zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Kühlung

Leichtverderbliche Lebensmittel, wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch und alle Speisen, die mit diesen Lebensmitteln zubereitet sind, müssen im Kühlschrank gelagert werden. Je nach Produkt ist eine maximale Temperatur von 0 bis 10 °C einzuhalten. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Angaben auf der Verpackung und überprüfen Sie die Kühlschranktemperatur. Auch beim Einkauf und dem Transport muss die Kühlung eingehalten werden. Verwenden Sie daher Kühltaschen oder Kühlboxen mit Kühlakkus und achten Sie auf möglichst kurze Transportzeiten.

Lebensmittel waschen

Roh zu verzehrende Lebensmittel wie beispielsweise Obst, Gemüse, Salat, sollten Sie immer gründlich waschen. In Deutschland hat Leitungswasser Trinkwasserqualität.

Lagerdauer beachten

Achten Sie auf die angegebenen Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten Sie die Lebensmittel auf keinen Fall mehr verwenden.

Umgang mit rohen und gegarten Lebensmitteln

Verwenden Sie bei der Zubereitung von rohen und gegarten Lebensmitteln nie dieselben Küchenutensilien, ohne sie vorher gründlich gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert zu haben.

Zügig verarbeiten

Verarbeiten Sie leichtverderbliche Lebensmittel zügig. Je länger diese der Wärme ausgesetzt sind, desto größer ist die Gefahr einer Keimvermehrung.

Persönliche Hygiene

Bitte achten Sie zu Ihrem eigenen und zum Schutze aller auf eine ausreichend gute und gründliche persönliche Hygiene, z.B. Hände waschen vor jedem Umgang mit Lebensmitteln.

Lebensmittel vollständig auftauen

Tiefgefrorenes Fleisch tauen Sie vor der Zubereitung ohne Verpackung vollständig im Kühlschrank auf. Schütten Sie das Tauwasser sorgsam weg, da es Keime in erheblichem Maße enthält. Reinigen Sie sorgfältig alle Gegenstände, die damit in Berührung gekommen sind.

Speisen ausreichend (durch-)erhitzen und heiß halten

Leichtverderbliche Speisen erhitzen Sie immer auf mindestens 70°C, nur so werden Keime und Bakterien abgetötet. Geflügel darf nicht mehr rosig schimmern, Knochen müssen sich leicht lösen. Hackfleisch muss nach dem Garen auch im Inneren gleichmäßig grau sein. Halten Sie Speisen nicht über mehr als drei Stunden warm und achten Sie darauf, dass die Temperatur dabei nicht unter +65°C sinkt.

Abkühlen

Kühlen Sie heiße Speisen in flachen Behältern schnell ab. Lassen Sie gekochte Zutaten für Salate im Kühlschrank abkühlen, bevor Sie den Salat mischen, damit andere Zutaten nicht erwärmt werden.

Abschmecken

Achten Sie auf hygienisches Abschmecken. Nutzen sie sauberes und frisches Besteck und Geschirr.

Backen

Backen Sie Kuchen, Waffeln und alle Teige, die rohes Ei enthalten, immer vollständig durch.

Lebensmittel abdecken

Lagern Sie verzehrfertige Lebensmittel im Kühlschrank vollständig abgedeckt.

Diese Informationen haben wir noch einmal in dem Merkblatt „Speisen in die Kita oder Schule mitbringen“, zusammengefasst, das Sie im nebenstehenden Downloadbereich finden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Entsprechende Links finden Sie im Bereich Weitere Informationen.

Kosmetika

Kosmetische Mittel müssen für Verbraucher*innen sicher sein. Deshalb dürfen in der Europäischen Union (EU) nur kosmetische Mittel gehandelt werden, die bei der EU angemeldet wurden und die eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Die Kennzeichnung muss enthalten:

• Name und Anschrift der verantwortlichen Person mit Sitz in der EU. Bei importierten kosmetischen Mitteln zusätzlich das Ursprungsland;
• die Füllmenge;
• das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen;
• Warnhinweise in deutscher Sprache, falls diese bei dem Produkt erforderlich sind;
• die Chargennummer;
• der Verwendungszweck in deutscher Sprache, sofern dieser sich nicht aus der Aufmachung ergibt ;
• Liste der Bestandteile.

Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Eierkennzeichnung

Werden Hühnereier zum Verkauf in Fertigpackungen angeboten, so müssen folgende Informationen auf der Packung vorhanden sein:

• Nummer der Packstelle;
• Güteklasse (immer „A“);
• Gewichtsklasse;
• Mindesthaltbarkeitsdatum;
• Aufbewahrungshinweis für Käufer*innen;
• Haltungsart;
• die Bedeutung des Erzeugercodes.

Werden Hühnereier lose zum Verkauf angeboten, wie z.B. auf Märkten oder in Geschäften, so müssen auf einem Schild an der Ware folgende Informationen vorhanden sein:

• Güteklasse (immer „A“);
• Gewichtsklasse;
• Haltungsart;
• Mindesthaltbarkeitsdatum;
• Erläuterung des Erzeugercodes;

Der Erzeugercode ist auf jedes Ei zu stempeln und gliedert sich in die Nummer der Haltungsart, das Ursprungsland, die Nummer des Bundeslandes (in Deutschland) sowie die spezifische Erzeugernummer.

Für Eier anderer Vogelarten, wie z.B. Wachteln, Gänse, Enten etc., gelten die oben angegebenen Kennzeichnungsbestimmungen nicht.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Schnellwarnungen

Sie können auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Informationen zu Produkten erhalten, bei denen durch die amtliche Lebensmittel- oder Futtermittelüberwachung mögliche Gesundheitsrisiken festgestellt oder die vom herstellenden oder vertreibenden Betrieb zurückgerufen worden sind.

Die Links hierzu finden Sie in dem Bereich Weitere Informationen.

Lebensmittelüberwachung (Außendienst)

Herr Ahrend
Frau Alasmer
Herr Allendorf
Herr Bender
Herr Blum
Herr Bublitz
Frau Dr. Drees
Herr Holthuis
Herr Kaiser
Herr Krause
Frau Malek
Frau Mekic
Frau Noè
Herr Tovornik
Herr Winter
Frau Wrona
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