Informationen für Verbraucher*innen

Wer kennt sie nicht, die Alltagssituationen, in denen bei Verbraucher*innen plötzlich Fragen auftreten? Der Sprössling hat Geburtstag. Darf etwas Selbstgebackenes in die Schule oder in den Kindergarten mitgebracht werden? Was muss beachten werden? Wie geht man hygienisch mit Lebensmitteln um? Welche Kosmetika können sicher benutzt werden? Ein verdorbenes Lebensmittelprodukt wurde gegessen oder ein Lebensmittel sieht irgendwie komisch aus. Wo findet man Gehör?

Verbraucherbeschwerde

Grundsätzlich sollte man sich zunächst an den Betrieb wenden, bei dem das Produkt gekauft oder bei dem es verzehrt wurde. Kommt man mit seinem Anliegen nicht weiter, kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weiterhelfen.

Weitergehende Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Für Eltern

Worauf Eltern achten sollten, wenn sie Speisen in die Kita oder Schule mitbringen, um Keime zu vermeiden

Manche Lebensmittel verändern sich unter bestimmten Einflüssen, wie zum Beispiel bei hohen sommerlichen Temperaturen, nicht ausreichender Kühlung oder bei nicht ausreichender Erhitzung und können dadurch der Gesundheit des Menschen schaden.

Gerade Kinder reagieren auf „verdorbene“ Lebensmittel besonders anfällig, da ihr Organismus noch nicht so kräftig ist wie bei einem Erwachsenen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man auf bestimmte Lebensmittel verzichtet und gewisse hygienische Regeln beachtet, wenn Speisen für das Kind oder die Kita oder Schule zubereitet werden.

Lebensmittel können unerwünschte Keime, wie Bakterien und Schimmelpilze beinhalten. Auch Viren, wie beispielsweise der Norovirus, können über Lebensmittel von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Bakterien kommen überall vor und vermehren sich in der Regel bei Temperaturen zwischen 10°C und 60°C auf und in Lebensmitteln sehr schnell.

Das Besondere ist, dass wir sie häufig weder am Aussehen noch am Geruch oder Geschmack erkennen können. Einige Keime können Durchfall und Erkrankungen mit zum Teil schwerwiegenden Komplikationen verursachen. Es ist deshalb besonders wichtig, zu verhindern, dass diese krankmachenden Keime in unseren Speisen vorkommen.

Diese Speisen dürfen NICHT mitgebracht werden

• rohes Hackfleisch (z.B. Mett, Hackepeter, Tartar)
• streichfähige Rohwürste (z.B. Zwiebelmettwurst, Teewurst)
• Rohmilch und Vorzugsmilch
• nicht gereifte Rohmilchkäse und andere frische Rohmilchprodukte
• nicht ausreichend durchgegartes Fleisch
• nicht gegarte oder rohe Fischerzeugnisse (z.B. Räucherlachs, Graved Lachs, Sushi)
• Speisen mit rohem Ei (z.B. selbstgemachte Mayonnaise, Süßspeisen mit rohem Ei)
• Speiseeis, das schon angetaut war oder ist
• Speisen mit nicht durcherhitzten tiefgekühlten Beeren
• Honig oder Ahornsirup und damit hergestellte Speisen, denn darin könnten Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum enthalten sein. Babys im ersten Lebensjahr können dann am gefährlichen Säuglingsbotulismus erkranken. Auch Kochen und Backen zerstört die Sporen nicht.

Straßen-, Pfarr-, Vereins- und Schulfeste

Sie gehören mittlerweile zu unserem täglichen Leben und haben immer Saison. Essen und Trinken spielt bei diesen Veranstaltungen eine wichtige Rolle. Selbst gebackene Kuchen, Salate, belegte Brötchen, Gegrilltes und andere Spezialitäten werden angeboten und verzehrt.

Man sollte bedenken, dass Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln zu schweren Erkrankungen führen können. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, ist verantwortlich dafür, dass die Produkte einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich sind.

Damit das Fest gelingt und die Gäste die angebotenen Speisen und Getränke unbeschwert genießen können, sollten unbedingt einige Hygieneregeln beachtet werden.

Ein Merkblatt findet sich im Serviceportal der Stadt Essen.

Hinweise zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Kühlung

Leichtverderbliche Lebensmittel, wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch und alle Speisen, die mit diesen Lebensmitteln zubereitet sind, müssen im Kühlschrank gelagert werden. Je nach Produkt ist eine maximale Temperatur von 0 bis 10 °C einzuhalten. Die Angaben auf der Verpackung sollten dabei unbedingt beachtet werden. Auch die Kühlschranktemperatur sollte überprüft werden. Schon beim Einkauf und dem Transport muss die Kühlung eingehalten werden. Kühltaschen oder Kühlboxen mit Kühlakkus sollten nach Möglichkeit verwendet werden und die Transportzeiten sollten kurz sein.

Lebensmittel waschen

Roh zu verzehrende Lebensmittel wie beispielsweise. Obst, Gemüse, Salat, sollten immer gründlich gewaschen werden. In Deutschland hat Leitungswasser Trinkwasserqualität.

Lagerdauer beachten

Auf die angegebenen Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen sollte geachtet werden. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten die Lebensmittel auf keinen Fall mehr verwendet werden.

Umgang mit rohen und gegarten Lebensmitteln

Bei der Zubereitung von rohen und gegarten Lebensmitteln sollten nie dieselben Küchenutensilien verwendet werden, ohne sie vorher gründlich gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert zu haben.

Zügig verarbeiten

Leichtverderbliche Lebensmittel sollten zügig verarbeitet werden. Je länger diese der Wärme ausgesetzt sind, desto größer ist die Gefahr einer Keimvermehrung.

Persönliche Hygiene

Zum eigenen und zum Schutze aller sollte auf eine ausreichend gute und gründliche persönliche Hygiene geachtet werden, z.B. Hände waschen vor jedem Umgang mit Lebensmitteln.

Lebensmittel vollständig auftauen

Tiefgefrorenes Fleisch taut man vor der Zubereitung ohne Verpackung vollständig im Kühlschrank auf. Das Tauwasser wird sorgsam weggeschüttet, da es Keime in erheblichem Maße enthält. Alle Gegenstände, die damit in Berührung gekommen sind, sollten sorgfältig gereinigt werden.

Speisen ausreichend (durch-)erhitzen und heiß halten

Leichtverderbliche Speisen müssen immer auf mindestens 70°C erhitzt werden, nur so werden Keime und Bakterien abgetötet. Geflügel darf nicht mehr rosig schimmern, Knochen müssen sich leicht lösen. Hackfleisch muss nach dem Garen auch im Inneren gleichmäßig grau sein. Speisen sollten nicht über mehr als drei Stunden warmgehalten werden und die Temperatur sollte dabei nicht unter +65°C absinken.

Abkühlen

Heiße Speisen sollten in flachen Behältern schnell abgekühlt werden. Gekochte Zutaten für Salate sollte man im Kühlschrank abkühlen lassen, bevor der Salat gemischt wird, damit andere Zutaten nicht erwärmt werden.

Abschmecken

Für ein hygienisches Abschmecken sollte sauberes und frisches Besteck und Geschirr benutzt werden.

Backen

Kuchen, Waffeln und alle Teige, die rohes Ei enthalten, sollte man immer vollständig durchbacken.

Lebensmittel abdecken

Verzehrfertige Lebensmittel sollten im Kühlschrank vollständig abgedeckt gelagert werden.

Kosmetika

Kosmetische Mittel müssen für Verbraucher*innen sicher sein. Deshalb dürfen in der Europäischen Union (EU) nur kosmetische Mittel gehandelt werden, die bei der EU angemeldet wurden und die eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Die Kennzeichnung muss enthalten:

• Name und Anschrift der verantwortlichen Person mit Sitz in der EU. Bei importierten kosmetischen Mitteln zusätzlich das Ursprungsland,
• die Füllmenge,
• das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen,
• Warnhinweise in deutscher Sprache, falls diese bei dem Produkt erforderlich sind,
• die Chargennummer,
• der Verwendungszweck in deutscher Sprache, sofern dieser sich nicht aus der Aufmachung ergibt,
• Liste der Bestandteile.

Eierkennzeichnung

Werden Hühnereier zum Verkauf in Fertigpackungen angeboten, so müssen folgende Informationen auf der Packung vorhanden sein:

• Nummer der Packstelle,
• Güteklasse (immer „A“),
• Gewichtsklasse,
• Mindesthaltbarkeitsdatum,
• Aufbewahrungshinweis für Käufer*innen,
• Haltungsart,
• die Bedeutung des Erzeugercodes.

Werden Hühnereier lose zum Verkauf angeboten, wie z.B. auf Märkten oder in Geschäften, so müssen auf einem Schild an der Ware folgende Informationen vorhanden sein:

• Güteklasse (immer „A“),
• Gewichtsklasse,
• Haltungsart,
• Mindesthaltbarkeitsdatum,
• Erläuterung des Erzeugercodes.

Der Erzeugercode ist auf jedes Ei zu stempeln und gliedert sich in die Nummer der Haltungsart, das Ursprungsland, die Nummer des Bundeslandes (in Deutschland) sowie die spezifische Erzeugernummer.

Für Eier anderer Vogelarten, wie z.B. Wachteln, Gänse, Enten etc., gelten die oben angegebenen Kennzeichnungsbestimmungen nicht.

Schnellwarnungen

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kann man Informationen zu Produkten erhalten, bei denen durch die amtliche Lebensmittel- oder Futtermittelüberwachung mögliche Gesundheitsrisiken festgestellt oder die vom herstellenden oder vertreibenden Betrieb zurückgerufen worden sind.

Verweise auf andere Internetseiten, Merkblätter und weitere Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Lebensmittelüberwachung (Außendienst)

Herr Ahrend
Frau Alasmer
Herr Allendorf
Herr Bender
Herr Blum
Herr Bublitz
Frau Dr. Drees
Herr Holthuis
Herr Kaiser
Herr Krause
Frau Malek
Frau Mekic
Herr Noè
Frau Peters
Herr Tovornik
Herr Winter
Frau Wrona

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