Förderprogramm für Lastenräder

Neue Förderrichtlinie seit 23. März 2023

Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal: Lastenradförderung

Das "Förderprogramm Lastenräder" ist eine der Sofortmaßnahmen aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan = SECAP).

Die Förderung erfolgt im Hinblick auf die Ziele der Stadt Essen zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Verkehrswende.

Alle Informationen zur Förderung können dem Ratsbeschluss vom 30. März 2022 zur Umsetzung der SECAP Sofortmaßnahmen entnommen werden.

Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen einer Förderung informiert die Förderrichtlinie.

Förderbedingungen

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.

Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms "Emissionsarme Mobilität" über PROGRES.NRW möglich.

Was wird gefördert?

Die Stadt Essen unterstützt die Anschaffung von werksneuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Die Nutzlast muss mindestens 140 Kilogramm betragen. Alternativ reicht auch ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter. Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Person gefördert werden.

Weitere Details können der Förderrichtlinie (siehe rechts oben) entnommen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 20 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 800 Euro je Lastenrad und maximal 200 Euro je Fahrradanhänger. Die Förderung ist auf die Gesamthöhe von 100.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Wie läuft die Antragstellung?

Anträge können seit dem 23. März 2023 online über das Serviceportal der Stadt Essen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Wichtig:

Der Kauf des Lastenrades oder Fahrradanhängers darf erst nach der Antragstellung auf eigenes Risiko erfolgen.

Wie wird die Nutzlast des Lastenrades berechnet?

Um die Nutzlast zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm, so beträgt die Nutzlast 170 Kilogramm.

Weitere Informationen zu Lastenrädern

Hersteller *innen und Händler*innen

Weltweit gibt es zahlreiche Lastenrad-Hersteller*innen und -Händler*innen. Eine Übersicht aus dem Ruhrgebiet bietet das Internetportal der Velocityruhr.

Lastenrad-Typen und Transportzwecke

Welche Lastenrad-Typen gibt es? Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind.

Auch der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport.

Lastenrad-Testfahrten

Das Fahren eines Lastenrads zum Test vor der privaten Anschaffung ist ebenfalls möglich. Die Webseite "essener-lastenrad.de" zeigt verschiedene Standorte in Essen, wo Lastenräder ausgeliehen werden können. Teilweise kann eine Leihgebühr anfallen.

Lastenradförderung

Team Lastenräder und Fahrradanhänger

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