Straßenreinigung - was heißt das?

Wer muss reinigen?

Die Stadt Essen ist verpflichtet, die Straßen im Stadtgebiet zu reinigen. Sie hat die Reinigungspflicht auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmBH (EBE) übertragen. Die Stadt Essen hat aber auch die Möglichkeit, die Reinigungspflicht bestimmter Straßen auf die Anlieger zu übertragen.

Straßenreinigungsverzeichnis

Wer welche Straße reinigen muss, ist im Straßenreinigungsverzeichnis geregelt.
Das Straßenreinigungsverzeichnis unterscheidet:

Öffentliche Straßen, die von der Stadt Essen gereinigt werden

Grundsätzlich ist die Stadt Essen verpflichtet, die öffentlichen Straßen zu reinigen. Diese Pflicht hat sie den Entsorgungsbetrieben Essen übertragen.

Öffentliche Straßen, die von Anliegern gereinigt werden

Die Stadt Essen hat aber auch die Möglichkeit, die Reinigungspflicht bestimmter Straßen auf die Anlieger zu übertragen.

Privatstraßen

Privatstraßen sind nicht öffentlich, aber teilweise offen zugänglich. Es sei denn, der Eigentümer weist durch Schilder oder Schranken darauf hin, dass das Betreten nicht erlaubt ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Reinigungspflicht.

Der Rat der Stadt Essen

Im Straßenreinigungsverzeichnis ist auch festgelegt, wie oft die Entsorgungsbetriebe Essen oder die Anlieger eine Straße reinigen müssen. Die Entscheidung darüber kann nur der Rat der Stadt treffen.

Welcher Dreck muss weg?

Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Unrat und Verschmutzungen, welche die Hygiene erheblich beeinträchtigen, eine Behinderung oder Verkehrsgefährdung zum Beispiel durch Papier, Flaschen, Scherben, Laub und Äste darstellen.

Straßenreinigungssatzung

Dies ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Sie enthält ebenfalls alle Informationen zum Thema Winterdienst. Zudem erfahren Sie auf unseren Seiten zum Winterdienst, was Sie bei Schneefall und Eisglätte beachten müssen.

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