Bienen halten - mehr als nur ein Hobby

Das Halten von Bienen ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und Sie haben einige Pflichten, die Sie unbedingt einhalten müssen.

Bienenhaltungen aller Art unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht gem. § 1a der Bienenseuchen-Verordnung. Danach haben Imker*innen und sonstige Personen, die Bienen halten, sofern dies noch nicht erfolgte, die Bienenhaltung spätestens bei Beginn ihrer Tätigkeit bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40 in 48147 Münster anzumelden.

Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig.

Zusätzlich fordern wir Sie auf, Ihre Bienenhaltung direkt beim Veterinäramt der Stadt Essen anzuzeigen. Das Anmeldeformular finden Sie in dem nebenstehenden Formularbereich.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Sie der Lebensmittelüberwachung. Dies ist der Fall, wenn Sie

• gewerbsmäßig Honig lagern oder behandeln oder
• Mittelwände für Bienenwaben herstellen oder
• Seuchenwachs be- oder verarbeiten.

Dann müssen Sie Ihren Betrieb nach Artikel 6 der VO EG Nr. 852/2004 dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusätzlich melden. Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Formular zur Registrierung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, aus dem nebenstehenden Formularbereich.

Wandern mit und Verstellen von Bienen

Wenn Sie Bienenvölker über die Stadtgrenze hinaus oder von außerhalb nach Essen verbringen wollen, z.B. auch beim nur zeitweisen Anwandern von Raps, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung über die Seuchenfreiheit beantragen. Für genauere Informationen kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

Stellen Sie vor einem Ortswechsel von Bienenvölkern generell, also auch innerhalb Essens, sicher, dass der Verbringungs- wie Zielort keiner tiergesundheitsrechtlichen Beschränkung diesbezüglich unterliegt.

Amerikanische Faulbrut der Bienen

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, die Zahl der Bienen in dem Volk wird immer geringer und ist letztendlich nicht mehr stark genug, um zu überwintern.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Wenn sich an Ihren Bienen Veränderungen zeigen, die die Amerikanische Faulbrut befürchten lassen, müssen Sie dies sofort dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.

Tipps um das Einschleppen der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern

• Reinigen und desinfizieren Sie fremde Gerätschaften oder gebraucht gekaufte Beuten bevor Sie diese auf den Stand bringen.
• Bevor Sie Bienenvölker kaufen und an den neuen Standort bringen,
- kontrollieren Sie am Herkunftsstand die Brut der Völker und
- lassen Sie sich das Gesundheitszeugnis zeigen oder
- lassen Sie in einem akkreditierten Labor eine Faulbrutuntersuchung des erworbenen Volkes durchführen.
• Verfüttern Sie keinen fremden Honig, Pollen oder Drittlandhonig.
• Stellen Sie Bienenstände nicht in der Nähe von verwahrlosten Bienenständen, Drittlandhonig verarbeitenden Betrieben, Mülldeponien o.ä. auf.
• Lassen Sie fremde Schwärme in der Schwarmkiste hungern, bis die ersten Bienen herunterfallen, damit Futtervorrat in der Honigblase aufgebraucht wird.
• Verschließen Sie nicht mehr besetzte Bienenwohnungen bienendicht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Sollte die Amerikanische Faulbrut auf dem Gebiet der Stadt Essen ausbrechen, informieren wir Sie aktuell an dieser Stelle.

Informationen zur Situation in Essen, darüber hinaus aber auch zur Seuchenlage in allen weiteren deutschen Kreisen und Städten erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI.

© 2024 Stadt Essen