Tierarznei­mittel­überwachung

Die Überprüfung der Anwendung von Tierarzneimitteln im Bereich der Nutztierhaltung von lebensmittelliefernden Tieren dient vornehmlich dem Verbraucherschutz. Zwar ist der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung der Tierbestände oder aus Tierschutzgründen erforderlich, aber Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft können zu einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden. Um Missbrauch vorzubeugen und aufzuspüren, prüft das Veterinär- und Lebens­mittel­überwachungs­amt die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften.

Das Veterinär- und Lebens­mittel­überwachungs­amt überprüft Hausapotheken bei
• Tierärzten,
• Tierheilpraktikern,
• Landwirten

Neue Regelungen zum Tierarzneimittelrecht

Seit dem 28. Januar 2022 ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2019/6 anzuwenden.

Daneben regelt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) auf nationaler Ebene diejenigen Inhalte, die durch die Verordnung (EU) 2019/6 nicht unmittelbar gelten.

Weitere Informationen zum neuen Tierarzneimittelrecht finden Sie in Kürze an dieser Stelle.

Einhaltung von Wartezeiten

Es wird insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel überprüft.

Untersucht werden die lebenden Tiere, Tierkörper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht und stichprobenweise nach einem nationalen Rückstandskontrollplan.

Noch mehr Informationen und Rechtsvorschriften gibt es im Serviceportal der Stadt Essen

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