Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.
Wir schützen Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden, wie es im § 1 des Tierschutzgesetzes und im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.
Die Abteilung für Veterinärangelegenheiten überprüft deshalb routinemäßig oder anlassbezogen, ob die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei privaten und gewerblichen Tierhaltungen eingehalten werden.
Wir überwachen folgende Bereiche
• Tiertransporte;
• Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen;
• Forschungseinrichtungen und Labore, die Tierversuche durchführen;
• Erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten;
• Zoofachgeschäfte;
• Zirkusbetriebe;
• Viehmärkte, Viehauktionen, Ausstellungen, Turniere;
• private Tierhaltungen;
• Schlachtstätten