Tierschutz

Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.

Wir schützen Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden, wie es im § 1 des Tierschutzgesetzes und im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.

Die Abteilung für Veterinärangelegenheiten überprüft deshalb routinemäßig oder anlassbezogen, ob die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei privaten und gewerblichen Tierhaltungen eingehalten werden.

Wir überwachen folgende Bereiche

• Tiertransporte;
• Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen;
• Forschungseinrichtungen und Labore, die Tierversuche durchführen;
• Erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten;
• Zoofachgeschäfte;
• Zirkusbetriebe;
• Viehmärkte, Viehauktionen, Ausstellungen, Turniere;
• private Tierhaltungen;
• Schlachtstätten

Tierschutzbeschwerden

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz greifen wir ein. Diese Aufgabe macht einen wesentlichen Teil der täglichen Arbeit aus. Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung werden ernst genommen und ihnen wird nachgegangen. Damit die amtlichen Tierärzt*innen einer Anzeige gezielt nachgehen können, werden detaillierte Angaben über die Verstöße unbedingt benötigt. Die amtlichen Tierärzt*innen ordnen im Bedarfsfall neben den Ahndungsmaßnahmen, wie Bußgeld oder Strafanzeige auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an, wie z.B. Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, tierärztliche Untersuchung und Behandlung kranker Tiere.

Eine Tierschutzbeschwerde können Sie telefonisch oder schriftlich mit der im Formularbereich vorhandenen Tierschutzanzeige melden. E-Mails richten Sie bitte an tierschutz@essen.de.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Für folgende Tätigkeiten wird eine Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz benötigt:

• Das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung;
• Ausstellen von Tieren in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen;
• Durchführung von Tierbörsen;
• gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung;
• Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder Unterhaltung der Einrichtung hierfür;
• gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und/oder Fahrbetriebs;
• gewerbsmäßiges Züchten von Wirbeltieren (z.B. Hunde, Katzen);
• gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren;
• gewerbsmäßiges zur Schaustellen von Tieren;
• gewerbsmäßiges Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge;
• Einfuhr/Verbringen von Wirbeltieren (keine Nutztiere) zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung (Auslandstierschutz).

Erst nach Prüfung erteilen wir eine tierschutzrechtliche Erlaubnis. Den Antrag finden Sie in dem nebenstehenden Formularbereich. Diesen füllen Sie bitte aus und senden ihn unterzeichnet an uns zurück. Fügen Sie dem Antrag ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei. Sofern Tiere gehalten werden, wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn eine geeignete Räumlichkeit für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

Tiertransporte und Bauvorhaben

Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren möchte, benötigt einen Befähigungsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Sie nach Vorlage einer gültigen Sachkundebescheinigung.

Wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns, wenn Sie eine Zulassung als Transportunternehmen benötigen oder Ihre Fahrzeuge nach der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) zulassen wollen. Wir beraten Sie gerne.

Für die Anmeldung eines Transportes von Pferden finden Sie das entsprechende Formular im nebenstehenden Formularbereich. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt an uns zurück.

Auch Bauvorhaben für Stallneu- und -umbauten werden von uns bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.

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