Indirekteinleiter

Indirekteinleitungen sind Einleitungen von gewerblichem vorbehandlungspflichtigem Abwasser in das kommunale Kanalnetz. Indirekteinleiter nennt man die Gewerbebetriebe, die Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation vornehmen.

Abwasser und Niederschlagswasser aus gewerblicher und industrieller Nutzung sind auf Grund der produktionsbedingten Verwendung einer Vielzahl wassergefährdender Stoffe oftmals erheblich verunreinigt. Gelangt dieses mit Schwermetallen, Mineralölen oder halogenorganischen Verbindungen belastete Abwasser unbehandelt in die Kanalisation, so können diese Stoffe den Betrieb und die biologischen Reinigungsprozesse der Kläranlage stören. Zudem können diese Schadstoffe Schäden in der Kanalisation verursachen und in der Kläranlage unter Umständen nur unzureichend beziehungsweise gar nicht abgebaut werden. Diese sich im Abwasser befindlichen gefährlichen Stoffe sollen daher schon an ihrer Anfallstelle – dem Indirekteinleiter – durch geeignete Maßnahmen reduziert oder ganz zurückgehalten werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Abwasserverordnung erlassen. In den Anhängen dieser Verordnung sind für jeden Bereich spezifische Anforderungen nach dem jeweiligen Stand der Technik festgelegt, nach denen die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in öffentliche Abwasseranlagen geregelt ist.

Die Einleitung und die Behandlung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen sind genehmigungspflichtig und bedürfen der vorherigen Prüfung und regelmäßigen Überwachung durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Für das Stadtgebiet Essen ist dies in der Regel die Untere Wasserbehörde der Stadt Essen.

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