Wasserschutzzonen

In Essen gibt es zwei festgesetzte Wasserschutzzonen. Eine befindet sich im Bereich um die Wassergewinnungsanlage Essen Überruhr / Steele. Die zweite befindet sich im Bereich Kettwig vor der Brücke. Innerhalb dieser Bereiche sind Maßnahmen die den Schutz der Gewässer und des Grundwassers beeinträchtigen genehmigungspflichtig oder auch vollständig verboten. Maßnahmen in diesen Bereichen müssen mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen werden.

Weiterhin gibt es im Bereich Burgaltendorf / Horst eine noch nicht förmlich festgesetzte Wasserschutzzone. Diese muss als wasserwirtschaftlich besonders empfindliches Gebiet betrachtet werden. Entscheidungen über die wasserrechtliche Zustimmung zu geplanten Maßnahmen orientieren sich in diesem Bereich bereits an den Vorschriften für eine festgesetzte Wasserschutzzone.

Weitere wasserwirtschaftlich besonders empfindliche Gebiete finden sich im Stadtgebiet. In diesen ist eine erhöhte Schutzanforderung einzuhalten. Im gesamten Stadtgebiet geschützt sind die Uferbereiche von Gewässern.
Ob ihr Grundstück betroffen ist, kann bei der Unteren Wasserbehörde erfragt werden.
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