Rundfunk - Gebühren - Befreiung für Menschen mit Behinderungen

Jeder Mensch kann in Deutschland einen Fernseher benutzen.

Und ein Radio.

Fernsehen und Radio heißt auch: Rund - Funk.

Dafür muss Geld bezahlt werden.

Das Geld heißt Rund - Funk - Beitrag.

Jede Wohnung zahlt einen Rund - Funk - Beitrag.

Menschen mit einem Schwer - Behinderten - Ausweis müssen auch bezahlen.

Manche Menschen mit Behinderung zahlen weniger.

Manche Menschen müssen nicht bezahlen.

Zum Beispiel: Taub – blinde Menschen. Oder Menschen mit Blinden – Hilfe.

Sie müssen den Rund – Funk - Beitrag vielleicht nicht bezahlen:

Wenn Sie Sozial - Hilfe bekommen oder Grund - Sicherung.

Dann kann man einen Antrag stellen.

Damit man nicht bezahlen muss.

Sie brauchen Hilfe? Hilfe um den Antrag auszufüllen.

Den Antrag und die Hilfe gibt es hier:

Behinderten – Beratung im Rathaus Porscheplatz

Erdgeschoss

Raum 0.15 und Raum 0.16

45121 Essen

Sie können auch anrufen:

Telefon: 0201 – 88 33 291

Sie möchten den Antrag selbst stellen? Das geht so:

Dafür müssen Sie ein Blatt ausfüllen. Das ist der Antrag,

Das Blatt bekommen Sie bei der

Behinderten - Beratung im Rathaus.

Oder im Internet.Dafür klicken Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de

Sie müssen das Blatt ausfüllen.

Und dann per Post verschicken.

Die Adresse ist:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

Sie wohnen in einem Heim? Oder ziehen in ein Heim?

Sie müssen den Rund – Funk - Beitrag vielleicht nicht bezahlen.

Das geht so: Sie füllen ein Blatt aus. Das ist der Antrag.

Ein Helfer vom Heim hilft Ihnen dabei.

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