Stadt will sechs verkaufsoffene Sonntage neu beschließen

27.06.2017

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Beschluss vom 13.03.2017 die für das Jahr 2017 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Essen zunächst untersagt hatte, hatte die Stadt Essen angekündigt, Veranstaltungen für das zweite Halbjahr neu zu prüfen.

Nach Gesprächen mit den Werbegemeinschaften, der Anhörung von Kirchenvertretern, der Kammern und der Gewerkschaften sowie der Auswertung der derzeit vorliegenden Ergebnisse eines beauftragten Marktforschungsinstitutes sollen jetzt insgesamt sechs verkaufsoffene Sonntage in unterschiedlichen Stadtteilen frei gegeben werden. Dazu wurden die Veranstaltungen zum Teil leicht überarbeitet.

Die folgenden Veranstaltungen sollen in der Juli-Sitzung des Rates der Stadt Essen beschlossen werden:

  • 27.08.2017 - Heisingen (Wottelfest)
  • 10.09.2017 - Kupferdreh (Sonnenblumenfest)
  • 10.09.2017 - Kettwig (Brunnenfest)
  • 17.09.2017 - Werden (Stoff-und Tuchmarkt)
  • 17.09.2017 - Altenessen (Stadtteilfest)
  • 01.10.2017 - Steele (Historischer Handwerkermarkt)

Die im Anhörungsverfahren befragten Kammern, wie die Handwerkskammer Düsseldorf, die Industrie- und Handelskammer zu Essen sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. sehen keine Bedenken einer Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage.

Die Gewerkschaft ver.di dagegen erhebt gegen alle vorgenannten sechs Freigaben Bedenken und behält sich eine weitere gerichtliche Klärung vor, ebenso sind die "Essener Allianz für den freien Sonntag" bzw. der KAB Stadtverband Essen gegen die Freigabe der genannten verkaufsoffenen Sonntage.

Aus Sicht der Verwaltung bestätigen die vorliegenden Erkenntnisse die Ansicht der Verwaltung, dass die von den Werbegemeinschaften vorgeschlagenen Anlässe jeweils für die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages ausreichen.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres 2016 über die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet entschieden. Von insgesamt 33 eingereichten Terminvorschlägen der EMG und dem Einzelhandelsverband hat die Verwaltung insgesamt 28 Veranstaltungen zugestimmt. Die verkaufsoffenen Sonntage sollten damit an maximal elf erlaubten Kalendersonntagen in insgesamt zwölf Stadtteilen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Beschluss vom 13.03.2017 die geplanten verkaufsoffenen Sonntage 2017 in Essen zunächst untersagt. Die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im Jahr 2017 ist außer Vollzug gesetzt.

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