Denkmalschutz für das Glockenspiel in der Essener Innenstadt

06.07.2017

Das "Glockenspiel am ehemaligen Geschäftshaus Deiter" in der Kettwiger Straße 22 ist seit heute (6.7.) ein Baudenkmal. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Das beliebte Glockenspiel aus dem Jahre 1928, das für viele Essenerinnen und Essener traditioneller und fester Bestandteil der Essener Innenstadt ist, gilt damit zusammen mit dem Erker aus den Jahren 1955/56 und den beweglichen Figuren, die das Ensemble zwischen 1958 und 1970 komplettierten, als besonders erhaltens- und schützenswert.

Aus der Begründung der Denkmaleigenschaft in der Denkmalliste: "In städtebaulicher Hinsicht ist der gegenüber der Straße "Am Glockenspiel" und an einem Knickpunkt der Kettwiger Straße platzierte Erker von den Auftraggebern und der Stadt Essen von Anfang an als "Landmarke" konzipiert gewesen und als solche auch angenommen worden". Bedeutsam aus künstlerischer Sicht sind die "individuelle Form des Glockenspiel-Erkers" sowie dessen künstlerische Ausstattung. Darüber hinaus ist der Denkmalschutz auch wissenschaftlich begründet, da die Steuerung des Glockenspiels "durch den technikhistorisch bedeutsamen Glockenspielapparat und eine elektronische Relaisschaltung" erfolgt.

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Glockenspielhaus Essen Foto: Elke Brochhagen
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