Entwurf des Lärmaktionsplans liegt ab 12. Juli öffentlich aus

06.07.2017

Die Stadt Essen hat den Lärmaktionsplan fortgeschrieben und legt den Entwurf vom 12. Juli bis 12. August 2017 öffentlich aus. Der Lärmaktionsplan soll bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Grundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplans sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Um die Essener Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und intensiv bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans einzubeziehen, hatte die Stadt im Jahr 2013 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Es konnten Orte benannt werden, an denen es zu laut sei, Verbesserungsvorschläge gemacht und Vorschläge anderer Teilnehmerinnen un Teilnehmer kommentiert werden. Die Synopse zu dieser Beteiligung kann im Internet unter https://www.essen.de/leben/umwelt/laerm/Laerm_Aktionsplanung.de.html abgerufen werden.

Der nun ausliegende Entwurf des Lärmaktionsplans enthält eine Vielzahl von Lärmminderungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren in Essen die Lärmbelastung reduzieren.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Lärmaktionsplanentwurf im Umweltamt, Rathaus, 13. Etage, Raum 13.15, einsehen und dort auch Stellung nehmen.
Das Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Wer sich im Internet über das vorliegende Konzept informieren möchte, findet ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung Informationen unter https://www.essen.de/leben/umwelt/laerm/Laerm_Aktionsplanung.de.html.

Stellungnahmen können entweder persönlich vor Ort, schriftlich per Post (Stadt Essen, Umweltamt, 45121Essen) oder per E-Mail unter info-laermminderungsplanung@umweltamt.essen.de abgegeben werden.

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Stadt Essen
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