Wichtige Hinweise zu Urlaubsmitbringseln

Viele Tiere und Pflanzen stehen unter Artenschutz

13.07.2017

Mit Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen zieht es viele Essenerinnen und Essener in den Sommerurlaub. Gerade exotische Pflanzen- oder Tierarten mögen als Mitbringsel verlockend erscheinen - doch hier ist Vorsicht geboten: Viele Tier- und Pflanzenarten, die in Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden, unterliegen den geltenden Bestimmungen des Artenschutzes. Darunter fallen zum Beispiel Landschildkröten aus Griechenland, Sumpfschildkröten aus den Balkanländern, Spanien und Portugal, Mauer- und Ruineneidechsen aus Italien, Laubfrösche aus Frankreich und Österreich sowie Schlangen, Papageien und Orchideen aus Übersee, wie die Untere Naturschutzbehörde mitteilt.

Darüber hinaus gilt der Artenschutz auch für Tierpräparate sowie Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen, wie zum Beispiel Elfenbeinschnitzereien, Schlangen- oder Echsenlederwaren, Schildpatt oder Samen von geschützten Pflanzen.

Der international geltende Artenschutz hat das Ziel vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen und den Handel zu kontrollieren.

Besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gehandelt noch exportiert oder nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, es liegen die für den Handel und die Einfuhr erforderlichen Dokumente vor. Diese Dokumente können nur die Behörden der Urlaubsländer ausstellen, nicht der Verkäufer oder Händler selbst!
Ohne die erforderlichen Dokumente begeht der einführende Urlauber eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In Ausnahmefällen können Verstöße sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Auch das Aussetzen fremdländischer Arten - selbst im eigenen Garten - ist verboten. Denn Tiere, die in unseren Breiten ähnliche klimatische Bedingungen wie in ihren Heimatländern vorfinden (zum Beispiel amerikanischer Ochsenfrosch, Rotwangen-Schmuckschildkröte) können durch starke Vermehrung den heimischen Arten zu Konkurrenten um Nahrung und Raum werden und so zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der heimischen Fauna führen.

Aus diesen Gründen wird dringend davon abgeraten, Tiere, Tierpräparate, Teile von Tieren und Pflanzen oder ganze Pflanzen als Urlaubsmitbringsel einzuführen. Weitere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde, Telefon: 88 59551 oder 88 595552.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen