Rat beschließt Verkehrskonzept Werden und Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke

12.07.2017

Der Rat der Stadt Essen hat heute (12.7.) den Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Verkehrskonzept Werden" und "Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Brücke" beschlossen.

Das seit 2013 geplante Verkehrskonzept sieht vor, nicht nur den Verkehrsfluss in das Ortszentrum von Werden zu optimieren, sondern auch hohe Luftbelastungen durch den Straßenverkehr, vor allem im Bereich der Brückstraße, zu verringern.

Der Rat beschloss im Rahmen dessen auch die Sanierung der Gustav-Heinemann-Brücke. Da das Verkehrskonzept Werden auch den Raum vor und teilweise auf der Brückenplatte mit einbezieht, wurde die statische Nachuntersuchung der Gustav-Heinemann-Brücke vorgezogen. Solche Nachuntersuchungen werden seit 2014 an verschiedenen Essener Brücken durchgeführt und ihre Tragfähigkeiten aufgrund der höheren Verkehrsbelastung neu bewertet.

Details zur Brückenmaßnahme

Der 1. Bauabschnitt wird parallel zu den Straßenbauarbeiten des Verkehrskonzeptes Werden ausgeführt, so dass die dafür notwenigen Sperrungen mitgenutzt werden können. In diesem ersten Schritt werden sogenannte Schubnadeln durch die Stege der Brücke angebracht, um für eine verbesserte Aufnahme von Schubkräften zu sorgen.

Durch die Neugestaltung der Fahrspuren vor und auf der Brückenplatte ist es weiterhin notwendig in die Betonkonstruktion der Brücke einzugreifen um die Fahrbahngeometrie anzupassen. Dabei werden zum Beispiel Verkehrsinseln verlegt oder Ampel- und Beleuchtungsmasten versetzt.

In einem 2. Bauabschnitt sollen dann externe Spannglieder im Inneren der Brücke angebracht werden, die für eine verbesserte Aufnahme von Biegekräften sorgen. Da der damit verbundene Eingriff in den Straßenverkehr gering ist, können diese Maßnahmen auch nach Abschluss der Straßenumbauarbeiten zum Verkehrskonzept Werden durchgeführt werden.

Die Kosten für den 1. Bauabschnitt und bereits in 2017 nötigen Ingenieurkosten für den 2. Bauabschnitt werden mit 1.423.000 Euro veranschlagt. Die Mittel sind in voller Höhe aus städtischen Eigenmitteln zu finanzieren.

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