Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen

13.07.2017

In der gestrigen Ratssitzung (12.7.) wurde die Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) beschlossen.

Erhöhungen sind vor allem im "Besonderen Teil" der neuen Gebührenordnung für die einzelnen Fachämter zu finden. Ein Beispiel sind die Gebühren für Leistungen des Amtes für Straßen und Verkehr. Diese betreffen insbesondere Bauherren, die im Rahmen einer Baustelle die Arbeit der Verkehrsingenieure in Anspruch nehmen müssen, etwa zur Änderung an Ampelschaltungen. Im Rahmen einer veränderten Verkehrsführung und der entsprechend angepassten Signalanlagen ist beispielsweise ab sofort eine Erhöhung der Gebühren um bis zu 40,20 Euro möglich. Weitere Erhöhungen betreffen das Amt für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement.

Eine der wenigen Änderungen im "Allgemeinen Teil" ist die Aufnahme der neuen Leistung "Bereitstellen von Dateien per E-Mail oder Datenträger" – die Kosten hierfür liegen bei 10 Euro je angefangene zehn Minuten Verwaltungsarbeit.

Die VGO ist ursprünglich vom 7.11.1972 und wurde zuletzt am 28.3.2011 geändert.

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