Wichtige Informationen des Wahlamts zur Bundestagswahl am 24. September 2017

21.08.2017

Im Vorfeld der Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, fasst das Wahlamt wichtige Details und Termine zusammen, die mit den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl in Verbindung stehen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zum Stichtag am 13. August 2017 waren 419.492 Personen in Essen zur Bundestagswahl wahlberechtigt.
Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist vom 4. bis 8. September 2017 im Wahlamt (Kopstadtplatz 10, 45121 Essen, 2. Etage) während der Öffnungszeiten von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr möglich.

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundeswahlleiter.de.

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis zum 3. September ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 88 12345 eine neue Karte beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Wahlbezirk und das Wahllokal, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist die Karte nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahllokal wählen.

Die Adresse kann unter der Hotline 88 12345 erfragt werden oder man lässt sich ab 22. August 2017 sein Wahllokal unter www.essen.de/wahlen auf den Seiten des Wahlamtes mit Adresse und Foto anzeigen.

Briefwahl

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Briefwahlanträge können auch jederzeit formlos gestellt werden. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.

Unter www.essen.de/wahlen können Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.

Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 21. September, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) eingegangen sein.

Alternativ können Wählerinnen und Wähler vom 28. August bis zum 22. September im Gebäude des Wahlamtes Essen – Kopstadtplatz 10, 2. Etage – während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise mindestens der Personalausweis oder Reisepass.

In dringenden Fällen (zum Beispiel bei baldigem Urlaubsantritt) kann auch schon jetzt im Wahlamt gewählt werden. Dann sind allerdings die eingeschränkten Öffnungszeiten zu beachten (montags bis donnerstags von 8:30 bis 15 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr).

Wahlschein

Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann dies bis zum Samstag, 23. September, 12 Uhr, beim Wahlamt an Eides statt erklären; eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.

Rücksendung von Wahlbriefen

Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 23. September, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses (45127 Essen, Porscheplatz 1) oder des Wahlamtes (45127 Essen, Kopstadtplatz 10) eingeworfen werden. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Der Briefwähler trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88 12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Bundestagswahl finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/wahlen (Rathaus, Wahlen und Abstimmungen) oder unter www.bundeswahlleiter.de.

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