Rat beschließt weitere Sanierungsmaßnahmen an Schulen

21.03.2018

In seiner heutigen Sitzung (21.3.) hat der Rat der Stadt die Maßnahmen beschlossen, die mit Hilfe der Fördermittel des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) umgesetzt werden sollen. Damit kann die Stadt Essen nun nötige Sanierungen und Umbauten an Essener Schulen in Angriff nehmen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte der Stadt Essen mit Datum vom 22.1.2018 rund 56,7 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen des zweiten Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) bewilligt.

Die heute beschlossene Maßnahmenliste sieht insgesamt 20 Turnhallensanierungsmaßnahmen und elf bisher nicht verwirklichte Maßnahmen aus dem Programm "Gute Schule 2020" vor. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf etwa 49,9 Millionen Euro für die Turnhallensanierungen, 44,6 Millionen Euro sind für Investition in die Schulinfrastruktur vorgesehen. Darin ist jeweils der durch die Stadt Essen aufzubringende Eigenanteil in Höhe von zehn Pozent der förderfähigen Kosten enthalten.

Durch die bewusste Überschreitung der zur Verfügung stehenden Fördermittel soll sichergestellt werden, dass auch bei nicht vorhersehbaren Änderungen alle Fördermittel abgerufen werden.

Turnhallensanierungsmaßnahmen

In seinen Sitzungen am 24.5.2016 und 22.6.2016 hat der Rat der Stadt Essen bereits Maßnahmen zur Turnhallensanierung beschlossen, die aus dem ersten Kapitel des KInvFG gefördert werden sollten. Die Maßnahmen, die im ersten Kapitel nicht berücksichtigt werden konnten, finden nun unter ganzheitlicher Betrachtung Eingang in die Fördermaßnahmen im Rahmen des zweiten Teils des Gesetzes.

"Gute Schule 2020"

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm plant die Stadt für die Jahre 2017 bis 2020 Investitionen von insgesamt 561 Millionen Euro in Schulen, Straßen, Brücken oder Plätze. Hier fließen Fördermittel von Bund und Land im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020" sowie des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) mit ein.

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