Umbau des Autobahndreiecks (AD) Essen-Ost

Verkehrsgutachten zum Planfeststellungsverfahren Umbau Autobahndreieck Essen-Ost liegt vom 7. Mai bis zum 6. Juni öffentlich aus

02.05.2018

Wie bereits berichtet, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW für das Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Maßnahme umfasst den Umbau der Verbindungsrampe von der A 52 aus Düsseldorf (Süden) zur A 40 in Richtung Dortmund (Osten) im Autobahndreieck Essen-Ost. Ziel des Umbaus ist die Verbesserung der Einfahrsituation von der Rampe Süd-Ost auf die A 40 in Richtung Dortmund. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte bereits in der Zeit vom 13. April bis 12. Mai 2015 im Amt für Stadtplanung und Bauordnung. In Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts liegt das zu den Planunterlagen gehörende Verkehrsgutachten vom 7. Mai bis 6. Juni im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 5. Etage, Zimmer 501, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr öffentlich aus. Die Unterlage ist auch über die Internetseite der Stadt Essen http://www.essen.de/stadtplanung zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Einwendungen im Hinblick auf das Verkehrsgutachten nimmt bis zum 20. Juni die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, oder die Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, 45121 Essen, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), entgegen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen.

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