Satzungsänderung ermöglicht Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze auch in den Sommerferien

16.05.2018

Der Essener Vereins- und Leistungssport kann zukünftig auf Trainings- und Vorbereitungszeiten in Essener Sportstätten auch in den Sommerferien hoffen: Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat in seiner gestrigen Sitzung (15.5.) die Änderung der bestehenden Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze vorgestellt. Stimmt der Rat der Stadt Essen am 13. Juni der Änderung zu, so können die Sporthallen zukünftig dank Ausnahmegenehmigungen für die unterjährig zugewiesenen Trainingszeiten auch in den Sommerferien genutzt werden. Die Verwaltung entspricht damit dem Wunsch vieler Vereine, den Leistungssportlerinnen und -sportlern eine intensivere Saisonvorbereitung zu ermöglichen.
Die schriftlichen Anträge sind jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zu den Osterferien bei der Stadtverwaltung einzureichen. Für die diesjährigen Sommerferien sollten die Anträge der Verwaltung bis 15. Juni vorliegen.

Für die Nutzer städtischer Sportplätze wird einmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung wird bis auf Widerruf gelten. Eine Antragstellung durch die nutzenden Vereine ist hier nicht notwendig.

Die Satzungsänderung beinhaltet zudem den Ausschluss der Nutzung städtischer Sportstätten für politische Veranstaltungen innerhalb von drei Monaten vor Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

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