Als Schöffin oder Schöffe beim Essener Amtsgericht Gerichtsverfahren von der Richterbank erleben

Noch bis 5. Juni bewerben

29.05.2018

Seit Januar 2018 konnten sich Essener Bürgerinnen und Bürger freiwillig zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 melden.

Von den erforderlichen 1.664 Vorschlägen, die die Stadt Essen den drei Essener Amtsgerichten melden muss, liegen zurzeit leider erst 1.490 vor. Für die Jugendkammern werden 520 Vorschläge benötigt, bisher liegen erst 310 vor.

Theoretisch kann die Stadt Essen jede Essener Bürgerin und jeden Essener Bürger für dieses Ehrenamt verpflichten. Um dem zuvor zukommen, wurde die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bis zum 5. Juni verlängert: Alle Essenerinnen und Essener, die sich für die Tätigkeit als Laienrichterin oder Laienrichter interessieren, werden gebeten, sich zu melden.

Bewerben können sich deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren, die in Essen wohnen.

Online können sich Interessenten unter www.essen.de/Schöffenwahl bewerben.

Sie sind sich unsicher, ob Sie für das Schöffenamt in Frage kommen oder haben weitere Fragen zur Wahl? Für Rückfragen zur Schöffenwahl steht Dieter Bußmann, Telefon: + 49 201 88 15107 zur Verfügung. Fragen zur Jugendschöffenwahl beantwortet Harald Pletzke, Telefon: +49 201 88 51772.

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