Zentrale Ausländerbehörde kommt nach Essen

27.06.2018

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, der Stadt Essen die Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zuzuweisen. Hintergrund ist die Anpassung der "Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) NRW".

Die Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde bestehen zum einen aus der Wahrnehmung der ausländerrechtlichen Angelegenheiten der Landeseinrichtungen und zum anderen der Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden im Regierungsbezirk Düsseldorf im Rahmen des Rückführungsmanagements. Die Vorteile einer solchen Behörde liegen auch darin, dass betroffene ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber zeitnah mit den aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen auch Klarheit über ihren weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollen.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung der Stadt Essen nun entschieden, die ausländerrechtlichen Kompetenzen neu auszurichten und zum 01.09.2018 in einem eigenständigen Fachbereich "Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten" zu bündeln. Diesem neu einzurichtenden Fachbereich werden die

  • Zentrale Ausländerbehörde
  • Kommunale Ausländerbehörde
  • Erstaufnahmeeinrichtung

mit insgesamt rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehören.

Die Zentrale Ausländerbehörde wird als Dienststelle vorübergehend das zuletzt als Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude "Am Funkturm" nutzen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der neue Fachbereich in einer Immobilie zusammengezogen werden.

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