"ZukunftsCheck" unterstützt Jugendliche

Nachvermittlungsaktion für berufsschulpflichtige Jugendliche am 10. September in der Zentralbibliothek

06.09.2018

Die Fachstelle Schule und Beruf der Stadt Essen lädt am Montag, 10. September, zum "ZukunftsCheck" in die Zentralbibliothek, Hollestraße 3, ein. Alle berufsschulpflichtige Jugendliche aus Essen, die noch nicht wissen, wie es für sie weitergeht, sind willkommen. Ziel der Veranstaltung: Niemand, der berufsschulpflichtig ist, bleibt ohne einen Platz!

Wer ist eigentlich berufsschulpflichtig?

Nach der Vollzeitschulpflicht von insgesamt 10 Schuljahren beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II. Sie gilt für Jugendliche bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden und kann erfüllt werden über:

  • den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Gesamtschule oder Gymnasium)
  • den Besuch eines Bildungsgangs in Vollzeit an einem Berufskolleg
  • den Besuch eines teilzeitschulischen Bildungsgangs am Berufskolleg (z.B. im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur oder des JobCenters)
  • den Besuch der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung.

Im Rahmen der Veranstaltung "ZukunftsCheck" werden ausschließlich Plätze in den vollzeitschulischen Bildungsgängen vermittelt und somit keine Ausbildungsplätze vergeben.

Für die Teilnahme ist keine Voranmeldung notwendig. Es können Jugendliche teilnehmen, die aktuell in Essen wohnen und nach dem 1.8.2000 geboren sind. Eltern und Erziehungsberechtigte können die Jugendlichen selbstverständlich begleiten.

"ZukunftsCheck" - das Wichtigste in Kürze

Um eine individuell passende Beratung zu ermöglichen, gibt es - je nach vorhandenem Schulabschluss - verschiedene Beratungszeiten:

  • 10 Uhr bis 11 Uhr für Jugendliche ohne Schulabschluss
  • 11:15 Uhr bis 12:15 Uhr für Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • 13:15 Uhr bis 14:30 für Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Mittlerem Schulabschluss (mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).

Folgende Unterlagen sollten mitgebracht werden:

  • das letzte Schulzeugnis
  • für Jugendliche ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten: eine schriftliche unterschriebene Einverständniserklärung, dass der junge Erwachsene sich an einem Berufskolleg anmelden darf
  • wenn vorhanden, Bescheid des Jobcenters
  • wenn vorhanden, Berufswahlpass NRW mit Anschlussvereinbarung

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