Bürgerentscheid im Stadtbezirk VIII der Stadt Essen am 24. Februar

Wahlamt nennt Fristen zum Bürgerentscheid

20.02.2019

Die etwa 44.000 Abstimmungsberechtigten in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen sind aufgefordert, über folgende Fragestellung abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird?". Diese Frage ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Gebiet des Stadtbezirkes VIII – also in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel oder Überruhr-Holthausen der Stadt Essen – seinen Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist.

Wer jetzt noch die Briefabstimmung beantragen möchte, muss folgende Fristen beachten:

Anträge auf Ausstellung von Unterlagen zur Briefabstimmung sollten spätestens am Donnerstag, 21. Februar, im Wahlamt eingegangen sein, weil die Zeitspanne für die Zustellung der Unterlagen per Post mindestens einen Tag beträgt.

Die roten Abstimmungsbriefe (mit Stimmzettel und Abstimmungsschein) müssen spätestens am Freitag, 22. Februar, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden, damit sie das Wahlamt rechtzeitig erreichen können. Es sind die auf jedem Briefkasten angegebenen Leerungszeiten zu beachten. Abstimmungsbriefe, die erst am Samstag in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, erreichen das Wahlamt erst am Montag und damit zu spät.

Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft, kann seinen Abstimmungsbrief bis zum 24. Februar (spätestens 16 Uhr) in den Hausbriefkasten des Rathauses, Porscheplatz, oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, einwerfen.

Ganz sicher geht, wer seine Stimme unmittelbar im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, abgibt. Die Stimmabgabe ist noch möglich am Donnerstag, 21. Februar von 8:30 bis 15:00 Uhr und am Freitag, 22. Februar, von 8:30 Uhr bis 18 Uhr.

Abstimmungsberechtigte, die am Sonntag, 24. Februar, im Abstimmungsraum ihr Votum abgeben möchten, finden die Anschrift und die Nummer des Abstimmungsbezirkes auf ihrer Abstimmungsbenachrichtigungskarte.

Wer seine Karte nicht mehr zur Hand hat, kann sich unter www.essen.de/bürgerentscheid seinen Abstimmungsraum durch Eingabe der Adresse anzeigen lassen. Dort wird auch ab 18 Uhr das Abstimmungsergebnis nach Eingang der Ergebnisse aus den einzelnen Abstimmungsbezirken angezeigt.

Bei Fragen zum Bürgerentscheid hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/bürgerentscheid.

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