Jugendhilfeausschuss spricht sich für Programm zum Ausbau der Kindertagespflege aus

10.04.2019

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung (9.4.) mit dem Programm zum Ausbau der Kindertagespflege befasst. Die Kindertagespflege bietet vor allem für unter dreijährige Kinder eine wesentliche Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kitas. Noch für das Jahr 2019 sollen rund 280.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen zukünftiger Kindertagespflegepersonen und damit rund 320 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen bereitgestellt werden. Die im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Maßnahmen sollen unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit auch in den kommenden Jahren 2020/21 fortgeführt werden, dann mit einem deutlich höheren finanziellen Volumen.

Geplante Maßnahmen zur Kindertagespflege für die kommenden Jahre

Bedingt durch den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen und den beabsichtigten qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege soll ab dem 1.1.2020 beispielsweise in die Qualifizierung und Bindung von Kindertagespflegern sowie in den Ausbau und die dynamische Anpassung von Stellen investiert werden. Für Ausbau und Anpassung der Stellen sind insgesamt 793.000 Euro jährlich geplant. Vorgesehen sind unter anderem Stellen in der Fachberatung zur Anwerbung und Betreuung von Kindertagespflegern sowie Verwaltungsstellen. Sollten keine Landes- oder Bundesmittel für die Einrichtung neuer Plätze zur Verfügung stehen, soll eine kommunale Anschubfinanzierung zum Tragen kommen. Zudem sprach der Ausschuss sich für eine Veränderung der Kriterien zum Belegungsschlüssel bei der Gewährung eines Mietkostenzuschusses aus: Bisher muss eine Kindertagespflege den überwiegenden Teil des Jahres mit fünf Kindern und die Großtagespflege mit neun Kindern belegt sein, um eine Rückforderung von Mitteln zu verhindern. Um Bürokratie abzubauen und den Ausbau weiter sicherzustellen, soll diese Regelung aufgehoben werden.

Weitere Punkte zum Ausbau der Kindertagespflege waren beispielsweise die Weiterführung der Fortbildungen zur Fachkraft Inklusion mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt sowie die 50 Prozent-Regelung. Danach werden Betreuungszeiten, die über Nacht geleistet werden und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages liegen, aktuell bei der Festlegung des Tagespflegeentgeltes um 50 Prozent gekürzt. Die geplante Aufhebung der Regelung könnte dazu führen, dass sich mehr Kindertagespflegepersonen für die Betreuung über Nacht bereit erklären. Für die Beratung von Eltern mit Fluchthintergrund und Erziehungspartnerschaft, also der Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern in Kindertageseinrichtungen, soll für 25.000 Euro jährlich der Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ermöglicht werden.

Der Jugendhilfeausschuss empfahl alle vorgestellten Maßnahmen. Der Beschlussvorschlag wird am 21.5. dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorgelegt und am 29.5. im Rat der Stadt Essen entschieden.

Zum Hintergrund:

In Essen fehlen im Kita-Jahr 2019/2020 aufgrund des ständig steigenden Bedarfs sowie aufgrund der gestiegenen Geburtenrate und Zuwanderung 2.912 Plätze zur Erreichung der angestrebten Verwaltungsquoten von mindestens 40 Prozent für unter dreijährige Kinder und 100 Prozent für über dreijährige Kinder.

Zur Qualifizierung sollen Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung gemäß des kompetenzorientierten Qualitätshandbuchs (QHB) bekommen, das auf die Stärken des bisher genutzten Curriculums des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aufbaut. Zudem soll deren Qualifizierung ab dem Jahr 2020 für 172.000 Euro jährlich ausbaut werden. Zur Bindung der Kindertagespflegepersonen an die Stadt Essen, ist künftig eine Eigenbeteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Fall vorgesehen, dass diese keine Kindertagespflege in Essen errichten.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege der Stadt Essen.

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