Denkmalschutz für das Bürgerhaus Oststadt

04.07.2019

Das Bürgerhaus Oststadt wird einschließlich der zugehörigen Außenanlage in die Denkmalliste der Stadt Essen aufgenommen. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung in seiner heutigen (4.7.) Sitzung beschlossen.

Das Bürgerhaus Oststadt wurde zwischen 1973 und 1976 nach Plänen des Essener Architekten Friedrich Mebes erbaut. Auftraggeber war die Stadt Essen, die mit dem Bürgerhaus dringend benötigte Räumlichkeiten für die generationsübergreifende integrationsfördernde Freizeitarbeit in der im Aufbau befindlichen Aufbau Essener Oststadt zur Verfügung stellte.

Gelegen in einer öffentlichen Grünanlage, bedient das Bürgerhaus bis heute die umliegenden Wohnviertel Freisenbruch, Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Es wurde einschließlich der zugehörigen Außenanlage am 28.9.2018 im Rahmen des Programms "Big Beautiful Buildings" als Musterbeispiel organischer Architektur im Ruhrgebiet ausgezeichnet.

Laut der Begründung der Denkmaleigenschaft sei das Bürgerhaus Oststadt architekturgeschichtlich ein spätes aber gleichwohl herausragendes Beispiel des maßgeblich durch die Architektur von Hans Scharoun geprägten "organischen Expressionismus". Es sei bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen. Seine Erhaltung und Nutzung seien aus künstlerischen und wissenschaftlichen, hier insbesondere aus architekturgeschichtlichen, sowie aus städtebaulichen Gründen von öffentlichem Interesse.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

Bürgerhaus Oststadt. Foto: Stadt Essen, Elke Brochhagen
© 2024 Stadt Essen