Bau- und Verkehrsausschuss: Verlängerung der U11 und U17 soll durch Straßen.NRW geprüft werden

11.07.2019

Die Verwaltung soll die Verlängerung der U-Bahnlinien 11 und 17 durch Straßen.NRW prüfen lassen. Hierfür hat sich der Bau- und Verkehrsausschuss in seiner heutigen Sitzung (11.7.) ausgesprochen. Hintergrund sind die anvisierten Varianten der Linienverlängerungen mit einer Unter- bzw. Überquerung der A52.

Die Verlängerung der U11

Die Linie U11 soll an der ehemaligen Polizeischule die Autobahn 52 unterqueren und im Anschluss über eine Rampe bis zur Theodor-Althoff-Straße hochgeführt werden. Geplant ist eine Haltestelle im Bereich der heutigen Bushaltestelle "Karstadt Hauptverwaltung". Der weitere Verlauf der U-Bahntrasse soll bis zur Hatzper Straße weitergeführt werden und an dieser Stelle ihren Endpunkt finden. Die grobe Kostenschätzung für diese Variante liegt bei rund 74 Millionen Euro. In einem nachfolgenden Schritt könnten bei dieser Variante die Planungen zur Anbindung des Flughafens Essen/ Mülheim erarbeitet werden - abhängig von der städtebaulichen Entwicklung.

Die Verlängerung der U17

Neben der Verlängerung der U11 ist ebenfalls eine Verlängerung der U17 angedacht. Diese kann von der aktuellen Endhaltestelle "Margarethenhöhe" oberirdisch über die Sommerburgstraße geführt werden. Um den Bereich der "neuen" Margarethenhöhe (Helgolandring, Borkumstraße, usw.) anzubinden, sieht die Planung in Höhe der südlichen Zufahrt zum Helgolandring eine Haltestelle vor. Im weiteren Verlauf überquert die Trasse die A52 und biegt in die Theodor-Althoff-Straße ab. Anschließend soll die Linie analog zu U11 bis zur neu zu errichtenden Endhaltestelle "Hatzper Straße" geführt werden. Eine Verlängerung bis zum Flughafen Essen/ Mülheim wäre in einem nächsten Schritt ebenfalls analog zum Ausbau der U11. Die Grobkostenschätzung für die Linienverlängerung der U17 bis zur Hatzper Straße liegt im aktuellen Nahverkehrsplan bei rund 20 Millionen Euro.

Statikprüfung durch Straßen.NRW nötig

Ob eine entsprechende Verlängerung der U11 sowie der U17 weiterverfolgt werden kann, muss durch eine Prüfung durch Straßen.NRW geklärt werden. Da bei der Streckenverlängerung der U11 der Bau eines Tunnels unter die A52 nötig wäre, müsste durch Straßen.NRW zunächst eine entsprechende Erlaubnis zum Tunnelbau eingeholt werden sowie die Prüfung der Tunnelstatik erfolgen. Ähnliches ist auch bei der Weiterführung der U17. Die diese die A52 über die Brücke Sommerburgstraße queren soll, muss zuvor die Statikprüfung der Brücke erfolgen.

Nach der heutigen Entscheidung im Bau- und Verkehrsausschuss soll eine entsprechende Prüfung durch Straßen.NRW nun vom Amt für Straßen und Verkehr beauftragt werden.

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