Nächster Schritt zur Realisierung der Bahnhofstangente

Planung zur Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof beschlossen

11.07.2019

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner heutigen (11.7.) Sitzung mit der Planung der Bahnhofstagente beschäftigt. Der Ausschuss beschloss für die Entwurfsplanung der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof eine Variante zu Grunde zu legen, die einen Mittelbahnsteig in der Hollestraße vorsieht und eine Umweltachse entlang der Hollestraße in die Planung integriert. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung der Bahnhofstangente beschlossen.

Zu den Planungsvarianten und Details

Bei der Entwicklung der Planungsvarianten wurden zunächst alle möglichen Ausbauvarianten in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen für einen barrierefreien Niederflurbahnsteig betrachtet und auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft.

Für die weitere Entwurfsplanung soll nun eine Variante verfolgt werden, die einen Mittelbahnsteig in der Hollestraße vorsieht und eine Umweltachse entlang der Hollestraße in die Planung integriert. Die Achse würde am Knotenpunkt Steeler Straße/ Herkulesstraße/ Varnhorststraße/ Hollestraße beginnen und dann bis zum Knotenpunkt Hollestraße/ Hachestraße/ Am Hauptbahnhof führen. Nur der ÖPNV (Bus) und der Radverkehr könnten die gesamte Achse durchfahren, der Kfz-Anliegerverkehr sollte nur bis zum Hauptbahnhof bzw. zum Handelshof gelangen. Für Kfz-Verkehre gäbe es also keine Durchfahrbarkeit der Hollestraße und Hachestraße mehr. Demnach könnten die Fahrstreifen für den Individualverkehr im Bereich des geplanten Mittelbahnsteigs entfallen.

Vorteile der Variante

Vorteile dieser Variante sind unter anderem die zentrale Lage vor dem Hauptbahnhof und der gegenüberliegenden Fußgängerzone sowie die sehr gute Erreichbarkeit und Wahrnehmung. Durch kurze und sichere Umstiegsbeziehungen sowohl zu den Bahnsteigen der Deutschen Bahn AG, den unterirdischen Stadtbahnanlagen der Ruhrbahn als auch zum angrenzenden Busbahnhof in der Straße Am Hauptbahnhof ist sie zudem sehr fahrgastfreundlich. Der Radverkehr kann durch Anordnung von Radfahrstreifen sicher und konfliktfrei geführt werden.

Integration der Umweltachse

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Luftreinhalteplanung hat sich ergeben, dass eine Umweltachse Hachestraße-Hollestraße geeignet wäre, den Umweltverbund einschließlich einer zukünftigen Straßenbahn zu stärken. Die Umweltachse würde als Maßnahme eine Sperrung der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge in die Hachestraße beinhalten. Damit würden in der Nachmittagsspitzenstunde circa 275 Kraftfahrzeuge auf andere Strecken verlagert. Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung projektierten und bis 2020 umzusetzenden umweltsensitiven Steuerung an der Alfredstraße ergäben sich im Vergleich zum Bestand durch die Umweltachse keine zusätzlichen Kapazitätsengpässe im Straßennetz.

Von allen neu zu planenden Haltestellen müssen bei der Haltestelle am Hauptbahnhof besonders viele verkehrliche, städtebauliche und technische Randbedingungen und Ansprüche berücksichtigt werden. Der verfügbare öffentliche Straßenraum für die zusätzliche Aufnahme des neuen Verkehrssystems Straßenbahn ist begrenzt. Zudem bestehen Nutzungs- bzw. Flächenkonflikte mit den Betriebsflächen der Deutschen Bahn AG (DB) und der Verkehrsführung für den Kfz-/Bus- und Radverkehr sowie der Fußgängeranbindung des Hauptbahnhofes an die Innenstadt.

Weiteres Vorgehen

Die nächsten planerischen Schritte befassen sich mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für die Gesamttrasse. Die Basis hierfür bildet die Vorzugsvariante der Haltestelle Hauptbahnhof und das Verkehrskonzept zur Umweltachse Hollestraße-Hachestraße. Ergänzend hierzu soll ein Gestaltungskonzept für die Haltestelle Hauptbahnhof erarbeitet werden. Ziel ist der Planbeschluss im März 2020.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 den neuen Nahverkehrsplan für die Stadt Essen beschlossen. Als einen wesentlichen strategischen Ansatz dieses Nahverkehrsplans wird die Realisierung der Bahnhofstangente gesehen. Dieses Neubauprojekt umfasst eine ca. 2,5 Kilometer lange oberirdische Straßenbahnstrecke zwischen den Haltestellen Frohnhauser Straße und Hollestraße. Im Zuge dessen werden der dritte Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie vier neue Haltestellen geplant.

Aufgrund der Kapazitätsausschöpfung der Tunnelanlagen stellt die Bahnhofstangente eine unverzichtbare Voraussetzung für die Weiterentwicklung des städtischen ÖPNV in Essen als „Bypasslösung“ im Straßenbahnnetz dar. Die geplante Bahnhofstangente hat die nachhaltig wirksame Erhöhung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV - Systems zum Ziel, um das zu erwartende Wachstum des Fahrgastaufkommens in den nächsten Jahren abwickeln zu können. Die Bahnhofstangente ermöglicht die Herausnahme von mindestens einer Linie aus dem Innenstadttunnel, so dass hierdurch eine Taktverdichtung auf den im Innenstadttunnel verbleibenden Linien möglich wird.

Ein weiterer Aspekt, der durch den Bau der Bahnhofstangente begünstigt wird, ist die Realisierung der seit Jahrzehnten geforderten direkten Fahrverbindung zwischen den Ästen Steele – Essen Hbf und Huttrop – Essen Hbf. Hierdurch können neue Fahrgastpotenziale erschlossen und bedient werden. Zusätzlich ergeben sich neue Entwicklungs- und Erschließungsmöglichkeiten entlang der Streckenführung der Bahnhofstangente, wie z.B. die Anbindung von zurzeit noch ungenutzten Bauflächen im Bereich der Hindenburg- und Hans-Böckler-Straße sowie eine Stärkung der Flächen und Einrichtungen im Bereich der Hache- und Hollestraße.

Eine frühzeitige Grundsatzentscheidung für den Haltestellenstandort am Hauptbahnhof ist erforderlich, um die Vorplanungsphase abschließen und die Vorzugsvariante in der Entwurfsplanung detailliert planen zu können. Die weiteren Planungsparameter wie der Knotengeometrie und Gleistrassierung (Einbindung der Haltestelle in die Gesamtstrecke) stellen sehr aufwendige Planungen dar, die bei einer Bearbeitung in mehreren Varianten den Gesamtzeitplan des Projektes gefährden können. Weitere Planungen, wie Kostenberechnungen, Gespräche mit Trägern öffentlicher Belange (wie die Deutsche Bahn und die Stadtwerke), die Einbindung von zusätzlichen Gutachtern oder Architekten können erst nach Festlegung einer Vorzugsvariante intensiviert werden.

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