Erweiterung der Nutzungszeiten in den städtischen Sportanlagen

25.09.2019

Der Rat der Stadt Essen hat am Mittwoch (25.9.) die befristete Erweiterung der Nutzungszeiten städtischer Sporthallen beschlossen.

Auf Antrag können die Nutzungszeiten in den Sporthallen nun bis zum 31. Dezember 2022 bis 23 Uhr verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schließdienst auf den Nutzer der Sporthalle übertragen wurde. Allerdings kann die Ausnahmegenehmigung für die verlängerte Nutzung der Sporthallen jederzeit widerrufen werden, wenn es aufgrund der längeren Nutzungszeiten zu Beschwerden der Anwohner kommt.

Zum Hintergrund:

Durch verschiedene Fördertöpfe und eigene Haushaltsmittel ist es der Stadt Essen möglich, führt die Stadt Essen bis Ende 2022 ein umfassendes Turnhallensanierungsprogramm durch. Insgesamt können so etwa 40 Turn- und Sporthallen saniert werden. Allerdings wird es im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten zeitgleich zu Schließungen von bis zu 15 bis 20 Hallen gleichzeitig kommen. Um diese logistische Herausforderung zu bewältigen, wurde die Erweiterung der Nutzungszeiten von 22 auf 23 Uhr beschlossen. Für die Vereine stellt das eine effektive Alternative zur Schaffung von Ersatzzeiten dar.

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