Rat der Stadt Essen beschließt neuen Teilstandort für die Albert-Liebmann-Schule

30.10.2019

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung am Mittwoch, 30. Oktober, die Bereitstellung eines neuen Abzweiges für die Albert-Liebmann-Schule beschlossen: Rückwirkend zum 1. August 2019 erhält die in Essen-Borbeck gelegene städtische Förderschule das Gebäude an der Adelkampstraße 25 in Frohnhausen – zunächst für fünf Jahre – um dort einen Teilstandort einzurichten. Dieses hatte die Stadtverwaltung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zunächst provisorisch zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Beschluss schafft somit eine den rechtlichen Vorgaben entsprechende Regelung. Damit einhergehend beschloss der Rat die Aufgabe des bisherigen Abzweiges an der Lehrstraße 10 in Essen-Bochold.

Neben ihrem Standort an der Schlosswiese 79 nutzte die Albert-Liebmann-Schule zusätzlich das Gebäude an der Lehrstraße 10 in eingeschränktem Umfang. Neben den 20 Klassenräumen, einschließlich der Räume für den Offenen Ganztag (OGS), drei Fachräumen, einer Lehrküche und dem Speiseraum standen der Schule so weitere vier Klassenräume und ein Raum für den Offenen Ganztag zur Verfügung.

Bedingt durch den Anstieg der Schülerzahlen und die Notwendigkeit, am Abzweig Lehrstraße eine weitere Ganztagsgruppe unterbringen zu müssen, beantragte die Albert-Liebmann-Schule 2018 die Nutzungsausweitung an diesem Standort. Aufgrund des weiteren Ansteigens der Schülerzahlen stellte sich gegen Ende des Schuljahres 2018/2019 heraus, dass die Schule zum Schuljahresbeginn 2019/2020 erneut zusätzliche Eingangsklassen bilden muss, wofür die räumlichen Kapazitäten nicht mehr ausreichten. Ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb konnte somit ab dem neuen Schuljahr nicht mehr gewährleistet werden.

Vor diesem Hintergrund wurde das Gebäude an der Lehrstraße 10 auf eine mögliche Ausweitung der Nutzung geprüft. Diese war jedoch nicht möglich, da die Beseitigung einer erhöhten Schadstoffbelastung in den nicht genutzten Gebäudeteilen in Hinblick auf die Gebäudesubstanz nicht wirtschaftlich gewesen wäre.

Um den ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 sicherzustellen, war es gemäß Paragraph 79 Schulgesetz nötig, der Albert-Liebmann-Schule andere, zusätzliche Unterrichts- und Betreuungsräume zur Verfügung zu stellen. Hierfür wählte die Stadtverwaltung das Gebäude Adelkampstraße 25 aus, eine ehemalige Hauptschule, in welcher zuletzt unter anderem eine Dependance des Hugo-Kükelhaus-Berufskollegs untergebracht war. Der Standort verfügt über ausreichenden freien Raum und konnnte mit wenig Aufwand im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung nutzbar gemacht werden.

Während im Vordergebäude, Gebäude A, die Lehrküche mit Speiseraum im Untergeschoss und das erste Obergeschoss bereitgestellt wurden, wird das rückwärtige Gebäude, Gebäude B, vollständig genutzt. Damit stehen der Albert-Liebmann-Schule insgesamt elf Klassenräume, sechs Differenzierungs-/Gruppenräume, zwei OGS-Räume, ein Lehrerzimmer und verschiedene Verwaltungsräume zur Verfügung. Die für den Umzug angefallenen Kosten sowie die aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen notwendigen Ausstattungsergänzungen wurden aus dem laufenden Etat getragen.

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