Mit dem E-Scooter durch die (Vor-) Weihnachtszeit: aktuelle Hinweise zur Nutzung im Essener Stadtgebiet

13.11.2019

Seit August 2019 sind E-Scooter auch in Essen vertreten. In diesen Tagen startet mit Circ der nunmehr dritte Anbieter im Stadtgebiet. Genau wie bei den Anbietern Lime und TIER können Bürgerinnen und Bürger die E-Tretroller flexibel überall im Betriebsgebiet mieten. Bei der Nutzung gilt es für die noch relativ neuen Verkehrsteilnehmenden jedoch einige Regeln zu beachten. Dazu zählen auch eingerichtete Sperrzonen, die die Stadt Essen nun angepasst hat, auch in Hinblick auf den Weihnachtsmarkt.

Anpassung der Sperrzonen
Da sich E-Scooter insbesondere für kurze Wege eignen, sind sie ein attraktives Fortbewegungsmittel, beispielsweise in den kommenden Wochen auch für Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes. Bei der Nutzung gilt es jedoch neben den Verkehrsregeln ebenfalls die Sperrzonen zu beachten. Dazu zählen unter anderem Fußgängerzonen in der Innenstadt sowie in einigen Stadtteilen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe sowie Waldflächen. Eine ausführliche Übersicht sowie weitere wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern bietet die Stadtverwaltung auf ihrer Website unter www.essen.de/escooter an.

Weihnachtsmarkt in der Innenstadt
Für die Dauer des Weihnachtsmarktes werden die bereits bestehenden Bereiche in der Essener Innenstadt um zusätzliche Sperrzonen ergänzt: Von Freitag, 15. November, bis Montag, 23. Dezember, ist die Befahrung mit E-Scootern auf dem Willy-Brandt-Platz einschließlich der Durchfahrt an der westlichen Seite zur Rathenaustraße, auf der Rathenaustraße und auf der Westseite des Kennedyplatzes verboten.

Einschränkung in Altenessen
Eine weitere Einschränkung ergibt sich aufgrund von Veranstaltungen im Stadtteil Altenessen. Dort darf der Forumsplatz an der Altenessener Straße gegenüber des Allee-Centers im gesamten Monat Dezember nicht mit E-Scootern befahren werden.

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