Anpassung der Parkscheinautomaten an die neue Gebührenstruktur

29.11.2019

Am 29. Mai 2019 hat der Rat der Stadt hat die Fortschreibung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes beschlossen; die entsprechenden Gebührenordnungen wurden am 8. November und 29. November 2019 veröffentlicht.

Ab Montag, 2. Dezember, also mit Beginn der 49. Kalenderwoche, werden die Parkscheinautomaten sukzessive an die neue Gebührenstruktur angepasst. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Privilegierung ausschließlich für die mit einem "E" (nicht Städtekennung, sondern am Ende des Kennzeichens) gesondert gekennzeichneten Elektrofahrzeuge gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) mit amtlichen Aufklebern an den Parkscheinautomaten erläutert. An Ladesäulen für gesondert gekennzeichnete "E"-Fahrzeuge wird die Höchstparkdauer in allen Parkzonen auf vier Stunden angehoben. Es werden keine Parkgebühren erhoben. Zum Nachweis der Ankunftszeit ist eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen.

Die Umstellungen an den Parkscheinautomaten werden spätestens bis zum Jahresende abgeschlossen werden können.

In dieser Zeit werden unterschiedlich gültige Parkgebühren erhoben, die Privilegierungen für gekennzeichnete E-Fahrzeuge gelten ab sofort.

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