Fahrradstraßenachse C von Steele nach Zollverein: Bau- und Verkehrsausschuss stimmt für Planungen

23.01.2020

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (23.1.) die Planungen für die Fahrradachse C von Steele nach Zollverein beschlossen.

Insgesamt sollen im Essener Stadtgebiet drei Fahrradachsen (A, B, C) mit einer Gesamtlänge von 12,8 Kilometern eingerichtet werden, welche auf der Hauptroute des Essener Radverkehrsnetz verlaufen. Sie sind damit wichtige Verbindungen zwischen den Stadtteilen. Die Fahrradstraßenachse C durchzieht die Stadtbezirke VI und VII und soll, von Steele ausgehend, im Hünninghausenweg beginnen und sich durch die Stadtteile Steele, Kray, Stoppenberg und Katernberg bis zum Bolsterbaum schlängeln. Unterbrochen werden die einzelnen Fahrradstraßenabschnitte von Wegführungen über Routen mit bereits bestehenden Radverkehrsanlagen.

Führung der Fahrradachse C

Von Steele aus betrachtet startet die Fahrradachse C im Hünninghausenweg. Im Bereich Dreiringstraße wird es eine Anpassung im Vergleich zur ersten Planung geben. Demnach führt die Fahrradstraße als Einbahnstraße durch den Hünninghausenweg und die Dreiringstraße in Richtung Norden bis zur Kreuzung Eickelkamp/ Dreiringstraße. Im Vergleich zu den Vorplanungen werden so weniger Kfz-Stellplätze wegfallen. In Richtung Ruhr wird, ebenfalls als Einbahnstraße, auf dem Eickelkamp eine Fahrradstraße eingerichtet, sowie der Radfahrstreifen auf der Straße Grendtor verlängert. Weitergeführt wird die Achse in Richtung Norden anschließend bis zur Grenoblestraße. Ab dieser Stelle erfolgt die Weiterleitung über vorhandene Radverkehrsanlagen über den Nottenbaumskamp und die Straße Lohrmühltal in Richtung Norden bis zum Lohdiekweg. Ab hier beginnt ein weiterer Fahrradstraßenabschnitt durch den Lohdiekweg und den Steeler Pfad. Anders als in den vorherigen Planungen ist nun vorgesehen, die Parkplätze in der Straße Steeler Pfad zu erhalten. Für möglichen Begegnungsverkehr sollen an dieser Stelle vier Ausweichmöglichkeiten für den Kfz- und Radverkehr geschaffen und entsprechend als lokal begrenzte Parkverbote kenntlich gemacht werden.

Im weiteren Verlauf schlängelt sich die Fahrradstraße in Richtung Norden durch den Pramenweg, die Eckenbergstraße bis kurz vor die Brücke über die Autobahn A40. Der Radverkehr wird anschließend ein kurzes Stück auf einem Radweg parallel zur A40 bis zur Straße Vierhandbank geführt, wo wieder der Übergang in eine Fahrradstraße erfolgt. Nach der Querung der Hubertstraße wird die Fahrradstraße über die Straße Morgensteig bis zur Straße Lieversbank fortgeführt. Aufgrund der sehr geringen Kfz-Verkehrsmengen kann an dieser Stelle, anders als zunächst geplant, auf den Wegfall von Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand verzichtet werden.

Eine weitere Fahrradstraße wird ab dem Helfenbergweg in Stoppenberg eingerichtet und über die Meerbeckshofstraße sowie die Straße Hagetal weitergeführt. Bis zur Ernestinenstraße erfolgt anschließend die Führung über eine Radroute mit vorhandenen Radverkehrsanlagen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung für den Bereich von der Schwanhildstraße bis zur Straße Im Mühlenbruch und der ungesicherten Querung des Knotenpunktes Hallostraße/ Barbarossaplatz wird dieser Bereich zunächst aus der Betrachtung für eine Fahrradstraße herausgenommen.

Im Stadtteil Katernberg erfolgt im Zuge der Achse C die weitere Errichtung einer Fahrradstraße ab der Theobaldstraße. Die Anbindung zwischen dieser und der vormals beschriebenen Fahrradstraße in Stoppenberg erfolgt über bereits vorhandene Radverkehrsanlagen. Von der Theobaldstraße führt die Fahrradstraße über die Hegestraße ehe die Viktoriastraße gequert wird. Anschließend wird sie auf der Hanielstraße über die Straße Distelbeckhof bis zur Straße Bolsterbaum weitergeführt und endet dort.

Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, die Anzahl der wegfallenden Kfz-Stellplätze im Zuge der Errichtung der Fahrradachse C durch die Stadtteile Steele, Kray, Stoppenberg und Katernberg so gering wie möglich zu halten.

Finanzierung

Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen für die Umsetzung der Fahrradachse C vom Steele nach Zollverein betragen rund 463.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln des Bundesförderungsprogramms "Saubere Luft" (Lead City) in Höhe von 107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen für "Radwege an Hauptverkehrsstraße" und "Erneuerung von Nebenstraßen" in Höhe von 120.000 Euro bzw. 236.000 Euro.

Baubeschluss

Der Baubeschluss über die Umsetzung sowie die Finanzierung der Achse C soll noch im ersten Quartal 2020 als Vorlage in den politischen Gremien präsentiert und zur Entscheidung vorlegt werden. Als Baubeginn wird der kommende April anvisiert, die Inbetriebnahme ist für den Sommer dieses Jahres vorgesehen.

Zum Hintergrund

Die Maßnahme Fahrradstraßenachse ist Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt haben. Die Fahrradachsen sind wichtiger Teil des Radhauptroutennetzes, welches derzeit noch Lücken von rund 50 Kilometer aufweist und bis 2025 geschlossen sein soll.

Über Fahrradstraßen

In Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang, wobei sich dieser an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen muss. Grundlegend soll Radfahrerinnen und Radfahrern auf einer Fahrradstraße ermöglicht werden, sich gefahrenlos und frei von Hindernissen von A nach B zu bewegen.

Um dies zu erreichen wurde durch die Stadtverwaltung Essen im Rahmen des Projektes zu den Fahrradachsen ein neuer Standard entwickelt. Demnach soll eine Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumen, welche klar sichtbar markiert und als Raum für den Radverkehr ausgewiesen werden. Die entsprechenden Breiten der Fahrradstraße variieren dabei je nach Funktion der jeweiligen Straße und berücksichtigen beispielsweise mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr. Dem Kraftfahrzeugverkehr soll darüber hinaus deutlich signalisiert werden, dass der Radverkehr auf der entsprechenden Straße Vorrang besitzt. Kennzeichnungen auf der Fahrbahn sollen zudem einen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern vom Radverkehr zu parkenden Autos sicherstellen.

Die Einmündungen zu Fahrradstraßen sehen eine deutliche Kennzeichnung vor, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern den besonderen Charakter und die Funktion der Straße zu verdeutlichen, beispielsweise durch das Platzieren von Beschilderungen, Fahrradabstellbügeln oder durch die Pflanzung von Bäumen. Zur Gewährleistung einer guten Sichtbeziehung zwischen Rad- und Kraftfahrverkehr soll das Parken im Mündungsbereich zudem untersagt sein. An Ampelkreuzungen sind zudem aufgeweitete Radaufstellbereiche geplant, die es den Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, sich vor dem Autoverkehr zu platzieren.

Um das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden darüber hinaus zu erhöhen, ist das Ziel, den Durchgangsverkehr durch die Fahrradstraßen zu reduzieren und auf Hauptverkehrsstraßen zu verlagern. Mögliche Maßnahme können in diesem Zusammenhang gegenläufige Einbahnstraße, verkehrslenkende Beschilderungen oder Abriegelungen sein, die unter dem Überbegriff modale Filter zusammengefasst werden.

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Der Kartenausschnit zeigt Anpassungen im Bereich des südlichen Startpunktes der Fahrradachse C, im Hünnighausenweg in Essen-Steele. Grafik: Stadt Essen
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