Coronavirus: Betroffene Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen

28.02.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus und die eingeleiteten Schutzmaßnahmen wirken sich zunehmend auf die Wirtschaft aus. Aus diesem Grunde können Unternehmen einen erheblichen Arbeitsausfall – auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhend – mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (KUG) ausgleichen. Wichtig ist, dass sie im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden sie auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.

Weitere Informationen erhalten betroffene Betriebe unter Tel. 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber-Servicehotline der Arbeitsagentur).

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