Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in Corona-Zeiten

14.05.2020

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung (14.5.) dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie zu halbieren. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Gebühren für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zeitlich befristet zu ändern.

Aktuell werden in Zone 1 (Toplage der Innenstadt) monatlich pro Quadratmeter 5 Euro, in Zone 2 (Randlagen der Innenstadt und Toplage der Mittelzentren) monatlich pro Quadratmeter 3,20 Euro sowie in Zone 3 im restlichen Stadtgebiet monatlich pro Quadratmeter 1,60 Euro berechnet. Nach der Anpassung sollen folgende Gebühren erhoben werden:

  • Zone 1: 2,50 Euro pro Monat und Quadratmeter
  • Zone 2: 1,60 Euro pro Monat und Quadratmeter
  • Zone 3: 0,80 Euro pro Monat und Quadratmeter

Die Reduzierung gilt für die Sondernutzungsgebühren für die Straßencafés und -restaurationen, Stehtische und ähnliche Außengastronomie. Die Entscheidung über die nötige zeitlich befristete Anpassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen" fällt am 27. Mai im Rat der Stadt Essen.

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