Sport- und Bäderausschuss beschließt städtische Co-Finanzierung für das Förderprogramm "Moderne Sportstätten 2022"

19.05.2020

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe hat in seiner heutigen (19.5.) Sitzung die Co-Finanzierung durch die Stadt Essen für das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. In Essen, wie auch in vielen anderen Kommunen, können aufgrund der Vielzahl und Höhe der Zuschussanträge die vom Land Nordrhein-Westfalen propagierten Fördersätze von 80 bis 90 Prozent nicht erreicht werden. Daher haben die Sport- und Bäderbetriebe die Möglichkeit einer Co-Finanzierung durch die Stadt geprüft.

Vereinen, denen eine Förderzusage des Sportstättenförderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" des Landes vorliegt, bekommen ergänzend einen städtischen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der vom Land festgestellten zuschussfähigen Kosten gewährt. Dadurch erhöht sich die Gesamtförderung von Stadt und Land auf 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt in den Jahren 2020 bis 2022.

Zum Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"

Mit dem Sportstättenförderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 300 Millionen Euro für notwendige Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten in NRW bis 2022 bereit. Der auf Essen entfallende Anteil beträgt dabei acht Millionen Euro.

Das Programm wendet sich an Betreiber vereinseigener Sportstätten. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen. Aber auch die digitale Modernisierung, Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport sind förderungsfähig.

Seit dem Start des Förderprogramms im Oktober 2019 haben rund 80 Essener Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen einen Antrag auf Förderung gestellt. In der Förderrichtlinie des Landes ist festgelegt, dass die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde die Anträge aus ihrer Kommune sichten und bewerten sollen und dem Land im Anschluss einen Fördervorschlag unterbreiten sollen. Zwischen den Sport- und Bäderbetrieben Essen und dem Essener Sportbund (ESPO) e.V. wurde dabei vereinbart darüber hinaus auch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe miteinzubeziehen.

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