Rat der Stadt Essen: Umgang mit Außengastronomie, Schaustellergewerbe und Großveranstaltungen in der Coronavirus-Zeit

24.06.2020

Die Auflagen und Einschränkungen in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stellen unter anderem Gastronomiebetriebe, das Schaustellergewerbe sowie die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Daher hat der Rat der Stadt Essen in seiner heutigen Sitzung (24.06.) Maßnahmen auf den Weg gebracht, die für eine entsprechende Entlastung sorgen sollen.

Erweiterung der Außengastronomie
Viele Lokale können aufgrund ihrer räumlichen Gegebenheiten nur eine stark begrenzte Zahl von Gästen unter hohem Aufwand bewirten. Daher hat sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung Gastronomiebetrieben möglichst kostengünstig die Einrichtung bzw. Erweiterung der Außengastronomie durch die Nutzung angrenzender Flächen ermöglichen soll.

Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung bereits ein vereinfachtes Verfahren zur Antragstellung realisiert: Interessierte können über ein Formular, das sie auf der Website der Stadt Essen finden, eine Ausweitung ihrer Außengastronomie beantragen. Diese und Neuanträge von Gastronominnen und Gastronomen, die bislang über keine Außengastronomie verfügen, werden unbürokratisch und zeitnah bearbeitet. Noch bis 31. Dezember 2020 fällt für außengastronomische Flächen nur die Hälfte der Sondernutzungsgebühren an.

Plätze für das Schaustellergewerbe
Durch den Wegfall von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen ist das Schaustellergewerbe mit erheblichen Umsatzeinbußen konfrontiert. Um vor diesem Hintergrund Abhilfe zu schaffen, hat der Rat der Stadt Essen die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob den in Essen ansässigen Schaustellerinnen und Schaustellern ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, wo sie Speisen zum Mitnehmen anbieten und kleinere Fahrgeschäfte betreiben können. Das Vorgehen soll mit der EMG – Essen Marketing GmbH abgestimmt werden.

Um die Innenstadt sowie die Mittelzentren zu beleben und die Aufenthaltsqualität zu steigern, haben einige Essener Schaustellerbetriebe bereits Zusagen für entsprechende Standorte erhalten. Erste gastronomische Verkaufsstände sowie kleinere Fahrgeschäfte und Attraktionen für Kinder konnten bereits öffnen, beispielsweise auf der Kettwiger Straße.

Umgang mit Großveranstaltungen
Da sich die Coronavirus-Situation dynamisch verändert, könnten Veranstaltungen, die aktuell ausfallen müssen, in einigen Monaten gegebenenfalls stattfinden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt die Verwaltung und die städtischen Beteiligungsunternehmen gebeten, Entscheidungen über die Durchführung oder Absage von Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit gesamtstädtischer Bedeutung, etwa dem Essener Weihnachtsmarkt, so früh wie nötig und zugleich so spät wie möglich zu treffen. Eine endgültige Entscheidung soll zudem erst dann fallen, wenn alle vorliegenden Konzepte zu einer Durchführung unter Auflagen geprüft worden sind. So sollen unnötige Absagen vermieden werden.

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