Rat schließt sich RadEntscheid Essen an

26.08.2020

Mit großer Mehrheit hat sich der Rat der Stadt Essen in seiner heutigen Sitzung (26.08.) für den Beitritt zum RadEntscheid Essen ausgesprochen. Demnach schließt sich der Rat den Zielen des Bürger*innenbegehrens an, das Ende Februar an den Start gegangen war. Gemäß des RadEntscheids sollen innerhalb der kommenden neun Jahre zahlreichen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Sicherheit und Attraktivität für den Rad- und Fußverkehr in Essen zu steigern. Bereits am vorgestrigen Montag (24.08.) wurden Oberbürgermeister Thomas Kufen über 23.600 Unterschriften für den RatEntscheid vor dem Rathaus übergeben.

Zentrale Aspekte des RadEntscheids sind zum einen der unterbrechungsfreie und vom Fußverkehr getrennte Ausbau des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes als auch der Umbau von Kreuzungen. Demnach sollen ab 2022 jährlich zehn Kilometer Radweg gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie pro Jahr drei Kreuzungen mit der Priorität auf Sicherheit ausgebaut werden. Ebenfalls gibt der RadEntscheid vor, die bereits bestehenden Fahrradstraßen gemäß dem von der Stadt Essen entwickelten Standard auszugestalten sowie weitere 25 Kilometer Fahrradstraßen neu zu errichten.

Jährliche sollen darüber hinaus acht Kilometer Radwege oder Radfahrstreifen gemäß der Regelbreiten von 3 Metern (Radschnellverbindungen), 2,5 Metern (Radhauptverbindungen) und 2 Metern (Basisnetz) angelegt werden. Eine klare Trennung von Fuß- vom Autoverkehr gilt es einzuhalten. Weitere Maßnahmen des RadEntscheids sehen den Ausbau von Fahrradstellplätzen und die farbliche Ausgestaltung von Radwegen in Konflikt- und Kreuzungsbereichen vor. Eine erste Schätzung zeigt, dass mögliche Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen bei rund 232 Millionen Euro liegen. Darüber hinaus sieht das Bürger*innenbegehren insgesamt 19 neue Stellen in der Verwaltung vor.

Die Stadtverwaltung ist durch die Zustimmung des Rates zum RadEntscheid damit beauftragt, einen Katalog auszuarbeiten, in dem konkrete Maßnahmen im Sinne des Bürger*innenbegehrens dargestellt werden. Die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs soll bis zum ersten Quartal 2021 erfolgen. Zudem soll jedes Jahr eine öffentliche Dialogveranstaltung stattfinden, in der Berichte über aktuelle Umsetzungsstände erfolgen.

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