Rat der Stadt Essen beschließt Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr

26.08.2020

Der Rat der Stadt Essen hat sich heute (26.08.) für die Ausrichtung von acht Verkaufsoffenen Sonntagen (VOS) in der zweiten Jahreshälfte ausgesprochen. Aufgrund eines Runderlasses vom 14. Juli 2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen können diese in 2020 auch ohne Anlassbezug durchgeführt werden. Muss aufgrund der Corona-Pandemie eine Veranstaltungen ausfallen, können die Geschäfte an den geplanten Sonntagen dennoch öffnen.

Durch die Untersagung von Veranstaltungen im Zeitraum von März bis August 2020 sind bereits etwa die Hälfte der für das Jahr 2020 festgesetzten Verkaufsoffenen Sonntage ausgefallen. Ausgehend von einem im Jahr 2019 im Einzelhandel in NRW erzielten Jahresumsatz von rund 122 Milliarden Euro und einem prozentualen Anteil des an Verkaufsoffenen Sonn-und Feiertagen erwirtschafteten Anteils am Jahresumsatz von drei Prozent würde im Jahr 2020 der Ausfall Verkaufsoffener Sonn-und Feiertage allein im Zeitraum März bis August für den Einzelhandel einen Umsatzverlust von 1,84 Milliarden Euro zur Folge haben.

Mit der Entscheidung des Rates können folgende Verkaufsoffene Sonntage in den entsprechenden Stadtteilen stattfinden:

  • 6. September, Borbeck: Marktfest entfällt; VOS nach neuer Erlasslage
  • 6. September, Werden: Apfelfest entfällt; VOS nach neuer Erlasslage
  • 6. September, Innenstadt: Essen Original entfällt; Verlegung VOS auf 04.10.2020
  • 13. September, Kupferdreh: Sonnenblumenfest
  • 20. September, Altenessen: Stadtteilfest entfällt; Verlegung VOS auf 04.10.2020
  • 20. September, Steele: Handwerkermarkt
  • 4. Oktober, Innenstadt: VOS nach neuer Erlasslage
  • 4. Oktober, Altenessen: VOS nach neuer Erlasslage
  • 25. Oktober, Werden: Herbstliches Werden entfällt; VOS nach neuer Erlasslage
  • 8. November, Innenstadt: Teilwegfall Anlass, nur noch Lichtwochen; VOS nach neuer Erlasslage
  • 29. November, Werden: Weihnachtsmarkt entfällt; VOS nach neuer Erlasslage
  • 29. November, Altenessen: Weihnachtsmarkt
  • 29. November, Kupferdreh: VOS nach neuer Erlasslage
  • 29. November, Steele: Weihnachtsmarkt
  • 29. November, Borbeck: Weihnachtsmarkttag
  • 13. Dezember, Innenstadt: Weihnachtsmarkt
  • 13. Dezember, Rüttenscheid: Weihnachtsmarkt

Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) sieht eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber-und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie-und Handelskammer und die Handwerkskammer vor. Entsprechende Stellungnahmen wurden angefordert und sind eingegangen.

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