Wahl des Integrationsrates am 13. September 2020

28.08.2020

Am 13. September 2020 finden neben den Kommunalwahlen auch die Wahlen der Integrationsräte statt.

Der Integrationsrat der Stadt Essen ist die politische Interessenvertretung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Die Wahl der Kandidat*innen wird durch eine möglichst hohe Wahlbeteiligung bestimmt. Daher wird hier der Personenkreis der Wahlberechtigten nochmals aufgeführt:

Zum Personenkreis der Wahlberechtigten gehört, wer

1. nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.

Alle Wahlberechtigten sollten bis vergangenen Samstag, den 22. August, eine gelbe Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wahlberechtigte, die diese nicht erhalten haben, obwohl sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Essen unter der Telefonnummer 0201 88-8812345 oder per E-Mail an wahl@essen.de.

In dem genannten Zeitraum besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Rathaus, Porscheplatz, montags bis freitags, in der Zeit von 8:30 bis 16 Uhr.

Alle Migrant*innen in Essen werden gebeten, die genannten Voraussetzungen zu prüfen.

Weitere ausführliche Informationen zur Wahl sind auf der Internetseite des Integrationsrates unter www.essen.de/integrationsrat und des Wahlamtes unter www.essen.de/wahlen zu finden.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
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