Sportausschuss bestätigt Zuschuss für Trägerverein der Eissporthalle Essen e.V.

29.09.2020

In seiner heutigen (29.09.) Sitzung hat der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen die Dringlichkeitsentscheidung für die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses 2020 in Höhe von 120.000 Euro an den Trägerverein Eissporthalle Essen e.V. bestätigt. Die Dringlichkeitsentscheidung erfolgte bereits am 28. August durch Oberbürgermeister Thomas Kufen und einem Mitglied des Ausschusses für die Sport-und Bäderbetriebe.

Der Trägerverein Eissporthalle Essen e.V. betreibt die Essener Eissporthalle auf Grundlage eines mit der Stadt geschlossenen Vertrages. In dem Vertrag ist auch die Bereitstellung der Halle für öffentliche Laufzeiten in erheblichem Umfang niedergeschrieben. Die Benutzungsgebühren aus dem öffentlichen Lauf sind damit wesentlicher Bestandteil der zum Betrieb der Halle notwendigen Einnahmen. Durch den Corona-Lockdown endete die diesjährige Eislaufsaison bereits Mitte März, sodass der Trägerverein seitdem mit hohen Einnahmeverlusten zu kämpfen hat. Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann die Eislaufsaison zwar im September wieder beginnen, allerdings im Bereich des Öffentlichkeitslaufs nur unter eingeschränkten Bedingungen. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können maximal 180 Besucher*innen zeitgleich auf die Eisfläche, was zu weiteren deutlichen Einnahmeverlusten führen wird. Diese Umsatzeinbußen können durch den Trägerverein nicht mehr aus eigener Kraft getragen werden. Um den Vereinssport aber bis zum Jahresende sicherstellen zu können, ist daher ein Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro erforderlich.

Die Inbetriebnahme der Halle wurde den Vereinen im Hinblick auf Testspiele und Wettbewerbe für den 12. September zugesagt. Da für die Eisbereitung vier bis fünf Tage eingeplant werden müssen, war eine Entscheidung vor dem 5. September erforderlich. Da die nächste Sitzung des Ausschusses für die Sport- und Bäderbetriebe erst heute (29.09.) stattgefunden hätte, musste kurzfristig vorab eine Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.

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